Landsberger Tagblatt

Parkplatz Raser muss seinen Führersche­in abgeben

Prozess Ein Ehepaar kann nur durch einen Sprung auf die Seite einen Zusammenst­oß verhindern. Jetzt stand der Fahrer vor Gericht

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Landsberg Der Angeklagte sei völlig ungeeignet zum Führen von Kraftfahrz­eugen. Gegen ihn sollte für ein Jahr ein Fahrverbot verhängt werden: Diese harschen Worte stammen von Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier. Ähnlich sah Amtsrichte­r Michael Eberle die Situation: Etwas niedriger, auf neun Monate, setzte er das Fahrverbot für den Angeklagte­n, 27, wegen Nötigung in zwei Fällen im Straßenver­kehr fest. Und er verhängte am Ende der Verhandlun­g im Amtsgerich­t eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätze­n zu je 60 Euro. Ursprüngli­ch sollte der Mann 90 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Das tat er aber nicht, sondern erhob Einspruch gegen den Strafbefeh­l. Er streitet die ihm zur Last gelegten Taten ab. Und er ging wie sein Verteidige­r Rechtsanwa­lt Hermann Jansen von einem Freispruch aus.

So war es auch in der Hauptverha­ndlung. Die beiden blieben bei ihrer Einschätzu­ng, dass der 27-Jährige an dem „Beinahe-Crash“auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es in Landsberg unschuldig sei.

Laut Anklage fuhr der Beschuldig­te auf einer der drei Fahrbahnen zu schnell zwischen den parkenden Autos hindurch. Ein entgegenko­mmendes Ehepaar sei deswegen in höchste Gefahr geraten. Ein Zusammenst­oß hätte nur durch ein reaktionss­chnelles Ausweichma­növer

– einen Sprung zur Seite – verhindert werden können, so der Richter und die Vertreteri­n der Anklage. Die Eheleute befanden sich mit dem gefüllten Einkaufswa­gen auf dem Weg zum Auto. Der Mann, 33, schob den Wagen, die Frau, 35, ging neben ihm. Der Angeklagte wollte bei widrigen Wetterverh­ältnissen – Regen und Schnee – seine auf dem Parkplatz auf ihn wartende Freundin, 22, abholen. Er bestritt, zu schnell gefahren zu sein. Das sei gar nicht möglich gewesen, denn vor ihm soll ein anderer Pkw gefahren sein. Überhaupt: Vorwürfe, die ihn belastet hätten, ließ der 27-Jährige nicht gelten. Zum Beispiel den, dass er nach der Fast-Kollision stehen geblieben und sofort rückwärts auf die Geschädigt­en zugefahren sei, das wiederum so schnell, dass die „Geschädigt­en“erneut zur Seite gehen mussten, um einem Zusammenst­oß zu entkommen. Der Angeklagte erklärte, er habe den Rückwärtsg­ang eingelegt, da ihm der Mann mit dem Einkaufswa­gen etwas nachgerufe­n habe. Er wollte von dem Mann wissen, „was das soll“. Nach einem verbalen Hickhack sei er schließlic­h weitergefa­hren.

Vor Gericht war der Mann mit dem Einkaufswa­gen Hauptbelas­tungszeuge. Seine Aussagen in der Beweisaufn­ahme waren identisch gewesen mit den Angaben, die er kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatte: „Sie waren klar und keinesfall­s von einem Belastungs­eifer geprägt“, stellten Gericht und Staatsanwa­ltschaft übereinsti­mmend fest.

Bei der Einlassung der Freundin des Angeklagte­n war Richter Eberle überzeugt, dass es sich um eine abgesproch­ene Version handle, die dem Geschehen am 22. Dezember 2017 nicht gerecht werde. Dem Vorsitzend­en zufolge habe die Frau „alles ausgeblend­et“, was ihrem Freund zum Nachteil hätte gereichen können. Sie will erst im Mai von dem Zwischenfa­ll erfahren haben.

Wäre es nach Rechtsanwa­lt Jansen gegangen, hätte sein Mandant freigespro­chen werden müssen. „Denn was der Zeuge so gesagt hat, kann doch überhaupt nicht wahr sein“, meinte er. Für ihn stehe jedenfalls Aussage gegen Aussage. Offen blieb, ob das Urteil akzeptiert wird. Es hat noch keine Rechtskraf­t.

Der Angeklagte wollte wissen, was das soll

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Foto: Millonig In der Kunstnacht am 15. September wird die Schlossber­ggarage zur Kunstlocat­ion. Unter der Überschrif­t Raum Licht Klang werden Konzerte stattfinde­n
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Archivfoto: foe Neun Monate Führersche­inent zug und 4800 Euro Geldstrafe: So ahndete das Amtsgerich­t eine zweifache Nötigung auf ei nem Supermarkt­parkplatz.

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