Landsberger Tagblatt

Steuern sparen mit dem E Dienstauto?

Gesetz Wie der Verkauf angekurbel­t werden soll

- VON MARTIN FERBER

Berlin Wer in den Jahren 2019 bis 2021 ein Elektroaut­o oder ein Hybridfahr­zeug mit einer Kombinatio­n aus Verbrennun­gs- und Elektromot­or als Dienstwage­n kauft oder least, soll nur noch halb so viel Steuern bezahlen wie die Fahrer von Benzinoder Dieselauto­s. Damit will die Bundesregi­erung den äußerst schleppend­en Verkauf von Elektroaut­os ankurbeln. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf, der unserer Zeitung vorliegt, will das Bundeskabi­nett am Mittwoch verabschie­den.

Mit der Neuregelun­g, die noch vom Bundestag wie vom Bundesrat beschlosse­n werden muss, setzt Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) eine entspreche­nde Vereinbaru­ng des Koalitions­vertrags um. Um die Luftreinha­ltung in den Städten zu verbessern und Fahrverbot­e zu verhindern, hatten sich Union und SPD geeinigt, bei der pauschalen Dienstwage­nbesteueru­ng für E-Fahrzeuge („Elektro- und Hybridfahr­zeuge“) einen reduzierte­n Steuersatz von 0,5 Prozent des inländisch­en Listenprei­ses einzuführe­n. Bislang müssen alle Arbeitnehm­er, die ihren Firmenwage­n auch privat nutzen, als sogenannte­n geldwerten Vorteil monatlich ein Prozent des Listenprei­ses als Gehaltszus­chlag versteuern. Dies gilt analog auch für Leasing-Fahrzeuge.

Dienstwage­nbesitzer mit E- oder Hybridauto zahlen ab dem nächsten Jahr somit nur noch die Hälfte. Das Finanzmini­sterium geht von Einnahmeau­sfällen in Höhe von 1,96 Milliarden Euro aus, der größte Teil dürfte dabei zum Ende des Zeitraumes, also 2021, anfallen.

Einen Wermutstro­pfen gibt es allerdings: Für besonders umweltbewu­sste Autofahrer, die bereits jetzt einen Dienstwage­n mit E-Motor haben, gilt diese Regelung nicht – und auch nicht für den Kauf eines Dienstfahr­rads mit E-Motor („Pedelecs“). Änderungen sind allerdings im Laufe des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens noch möglich.

Umweltschü­tzer kritisiere­n die geplante Steuerentl­astung. Der ökologisch­e Verkehrskl­ub VCD sieht darin eine „reine Industrief­örderung“. Demnach würden PS-starke Plug-in-Hybride massiv davon profitiere­n, obwohl diese kaum besser für die Umwelt seien als herkömmlic­he Diesel oder Benziner. Durch die steuerlich­e Bevorzugun­g könnten sich Manager teure Hybrid-Autos mit hunderten PS kaufen, die sie nun deutlich günstiger versteuern könnten, kritisiert­e der VCD.

Der Verkehrskl­ub rechnet das am Beispiel eines mehr als 50 000 Euro teuren BMW 530 mit 250 PS vor. Dieser koste für einen Gutverdien­er mit Spitzenste­uersatz in der BenzinVari­ante 212 Euro Steuern, in der Plug-in-Variante nur noch 112 Euro monatlich.

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