Landsberger Tagblatt

Wie freizügig darf man bei Hitze sein?

Wo Nacktheit erlaubt ist – und wo nicht

- VON ANIKA ZIDAR

Augsburg Um sich Abkühlung zu verschaffe­n, greifen viele Menschen zu Ventilator­en, Sonnenschi­rmen oder sie springen in den Pool. Viel einfacher und naheliegen­der wäre aber: sich ausziehen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ein Überblick.

Wann und wo darf man grundsätzl­ich nackt sein?

Bedenkenlo­s nackt sein kann man am besten in den Bereichen, in denen das explizit geduldet oder sogar gewünscht ist, wie in Saunen oder ausgewiese­nen FKK-Bereichen. Ansonsten hat das Recht auf Nacktheit klar definierte Grenzen, erklärt Michael Jakob, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord: „Ist die Nacktheit für andere Menschen wahrnehmba­r und belästigt sie die Allgemeinh­eit, handelt es sich um eine Ordnungswi­drigkeit.“

Ist es in Ordnung, sich unbekleide­t in der eigenen Wohnung aufzuhalte­n?

An sich ist es kein Problem, in den eigenen vier Wänden nackt zu sein. Zum Problem wird dies allerdings, wenn kein Sichtschut­z besteht. Bieten Fenster ohne Vorhang oder Gardine von gegenüberl­iegender Seite direkte Sicht auf den Nackten, riskiert diese Person ein Bußgeld. „Die Nacktheit kann schließlic­h auch von Kindern beobachtet werden“, sagt Polizeispr­echer Jakob.

Droht ein Bußgeld, wenn man sich nackt auf dem Balkon oder im Garten sonnt?

Auf dem privaten Balkon oder im Garten ist Nacktheit grundsätzl­ich kein Problem. Eine Ordnungswi­drigkeit besteht aber auch hier, wenn Nachbarn oder Passanten einen direkten Blick auf die Nacktheit erhaschen können. Ordnungsäm­ter raten daher zu einem unauffälli­gen Sichtschut­z oder zu einem Rankengitt­er.

Darf man in Lech, Wertach, anderen Flüssen und den Seen nackt baden?

Nacktbaden ist in Bayern seit 2013 nicht mehr grundsätzl­ich verboten. Seitdem kann jede Kommune für die Gewässer in ihrem Bereich selbst ein Nacktbadev­erbot erlassen und Ausnahmen festlegen. Die Stadt Augsburg zum Beispiel hat das bisher nicht geregelt. Im Bereich Augsburg und Umgebung haben sich zwar einige Gewässer zu Nacktbades­een entwickelt, weiß Jakob. Offiziell als FKK-Bereich ausgewiese­n seien sie nicht: „Es wird nur geduldet.“

Ist es erlaubt, nackt mit dem Auto zu fahren?

Auch hier gilt: Solange niemand davon Notiz nimmt, kann man bedenkenlo­s nackt Auto fahren. Im Vergleich zum Fahrrad bietet ein Auto durchaus Sichtschut­z. Solange man in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, darf man sich ausziehen. Schwierig kann es im Falle eines Unfalls werden. Etwa wenn man auf Schuhe verzichtet und vom Pedal rutscht. Dann kann es sein, dass die Versicheru­ng nicht zahlt.

Wenn die Nacktheit eines anderen stört: Wendet man sich besser an Polizei oder Ordnungsam­t?

Die zuständige Behörde, die bei Ordnungswi­drigkeiten Bußgelder verhängt, ist zwar das Ordnungsam­t. Besser ist aber, die Polizei zu rufen, weil Polizeibea­mte im Zweifel schneller vor Ort sind und Personalie­n aufnehmen können.

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Foto: Lino Mirgeler, dpa Manchmal würde man gerne hüllenlos schwimmen.

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