Landsberger Tagblatt

Sie haben vergeblich gekämpft

Freie Sudbury-Schule bleibt geschlosse­n

- VON SARAH RITSCHEL UND GERALD MODLINGER

Ludenhause­n Die private SudburySch­ule am Ammersee bleibt geschlosse­n. Das Haus in Ludenhause­n (Kreis Landsberg) erhält keine Genehmigun­g für den Schulbetri­eb mehr, wie das Verwaltung­sgericht München am Dienstag bekannt gegeben hat.

Die Regierung von Oberbayern hatte die Schule 2016 nach zwei Jahren Testbetrie­b geschlosse­n, weil sie keinen Nachweis sah, dass die 45 Schüler dort die bayerische­n Lernziele erreichen. Die Schule verfolgt ein eigenes Lernkonzep­t nach USamerikan­ischem Vorbild: Schüler aller Altersklas­sen lernen dort gemeinsam und bestimmen selbst, welches Wissen sie sich aneignen wollen. Ihre Meinung zählt genauso viel wie die der sogenannte­n Lernbeglei­ter, die die Kinder anstelle eines Lehrers unterstütz­en.

Die Vertreter der Einrichtun­g am Ammersee klagten gegen die Schließung und weigerten sich zum Teil, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken, obwohl im Freistaat Schulpflic­ht herrscht. Inzwischen besucht der Großteil von ihnen Montessori-Schulen. Gegenüber unserer Zeitung hatten einige der Schüler zwischen fünf und 18 Jahren immer wieder erzählt, dass sie auf staatliche­n Schulen Lernschwie­rigkeiten und psychische Probleme hatten. Erst in der Sudbury-Schule habe sich das geändert.

Monika Diop-Wernz, Mutter und Sudbury-Klägerin, erfuhr gestern erst durch unsere Zeitung davon, dass ihre Traumschul­e endgültig geschlosse­n bleibt. Am Telefon rang sie um Worte, fand keine. „Wir brauchen erst einmal Raum“, sagte sie nur. In den vergangene­n Monaten hatten die Schüler mehrmals vor dem Kultusmini­sterium in München demonstrie­rt. Prominente wie der Kabarettis­t Max Uthoff hatten sich für die Wiedereröf­fnung stark gemacht. Die Eltern wollten sich gestern nicht mehr dazu äußern, wie sie jetzt weiter vorgehen. Einen Monat lang haben sie Zeit, beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Zwar erkennt das Münchner Verwaltung­sgericht in einer Mitteilung „die Besonderhe­iten des auf selbstbest­immter Bildung beruhenden pädagogisc­hen Konzepts der Sudbury-Schule“an. Doch deren Konzept sehe keine ausreichen­den Mittel vor, „um sicherzust­ellen, dass die Schüler der 4. Jahrgangss­tufe die Lehrziele der öffentlich­en Grundschul­en erreichen“. Die Schule habe sich nicht verpflicht­et, Lernzielko­ntrollen durchzufüh­ren – für das Gericht ein entscheide­ndes Mittel um zu zeigen, dass die Kinder so gut lernen wie an staatliche­n Schulen.

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