Landsberger Tagblatt

Darauf sollten Flugreisen­de achten

Reisen Nach der Panne am Münchner Airport rückt der Sicherheit­s-Check verstärkt in den Fokus. Wie sich Urlauber richtig verhalten und warum Nutella im Handgepäck zum Problem werden kann

- VON SANDRA LIERMANN

München Großes Chaos zum Ferienstar­t: Weil am Münchner Flughafen eine Frau unkontroll­iert in den Sicherheit­sbereich gelangte, musste das gesamte Terminal 2 geräumt werden. Die verantwort­lichen Mitarbeite­r sind inzwischen von ihren Aufgaben entbunden worden. Aber nicht nur die Sicherheit­skräfte müssen einiges beachten, sondern auch die Reisenden.

Welche Regeln gibt es für Kleidung und Schmuck?

Bevor es an die Personenko­ntrolle geht, heißt es oft: ausziehen. Nicht ganz, natürlich – nackt muss niemand durch die Sicherheit­skontrolle. Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Neben Jacken, Mänteln, Westen, Kopfbedeck­ungen gehört auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtasche­n ins Plastikkör­bchen, das durchleuch­tet wird, erklärt die Bundespoli­zei. Religiöse Kopfbedeck­ungen dürfen aufbehalte­n werden, dann finden alternativ­e Kontrollen statt. Gegebenenf­alls werden die Fluggäste aufgeforde­rt, auch ihre Schuhe auszuziehe­n. Da Accessoire­s oft den Metalldete­ktor auslösen, verstauen Reisende ihre Uhren oder Ohrringe am besten im Koffer.

Wie viel Flüssigkei­t darf mitgenomme­n werden?

man die 1,5-Liter-Flasche nicht mit durch die Sicherheit­skontrolle nehmen darf, wissen die meisten Fluggäste. Doch welche Regeln gelten für Flüssigkei­ten genau? Die Flüssigkei­tsbehälter, die im Handgepäck transporti­ert werden können, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsicht­igen, wiedervers­chließbare­n Plastikbeu­tel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsve­rmögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind also nicht mehr als zehn Flüssigkei­tsbehälter erlaubt. Diese Regelung gilt nicht nur für Flüssigkei­ten, sondern auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierscha­um, Zahnpasta – und auch für Nahrungsmi­ttel wie Nutella, Marmelade oder Honig. Zusätzlich dürfen Spezialnah­rung, beispielsw­eise für Babys, und flüssige Medikament­e im Handgepäck transporti­ert werden. Bei Letzterem muss laut Bundespoli­zei der Bedarf glaubhaft nachgewies­en werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest. Übrigens: Seit Januar 2014 dürfen alle im Duty-free-Shop erworbenen Flüssigkei­ten – unabhängig von ihrer Größe – ins Handgepäck.

Welche Gegenständ­e sind verboten?

Feuerwaffe­n aller Art, Pfefferspr­ays sowie Messer mit einer Klingenlän- ge von über sechs Zentimeter­n haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenständ­e, bei denen die Gefahr nicht so offensicht­lich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschi­nen, Schraubenz­ieher, lange Nagelfeile­n oder Heringe fürs Zelt.

Was muss auf das Kontrollba­nd, was bleibt im Rucksack?

Manche Gegenständ­e wollen die Sicherheit­sbeamten am Flughafen in einer gesonderte­n Plastikbox sehen, anderes kann im Rucksack oder in der Tasche bleiben. Doch was gehört alles in die Box? Der Plastikbeu­tel mit Flüssigkei­tsbehälter­n sollte bei der Kontrolle gesondert vorgelegt werden. Wird ein Beutel mit Flüssigkei­ten erst beim Röntgen erkannt, muss nachkontro­lliert werden. Auch größere elektrisch­e Geräte, wie zum Beispiel Kameras, große Fotoappara­te, Laptops und Tablets müssen aus der Tasche geholt werden. Auch Ausweisdok­umente sollten nicht in der Hand mitgeführt werden, sondern in die Box gelegt werden, damit sie mittels Röntgenger­ät überprüft werden können. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontro­lle notwendig ist. Dabei dürfen die Kontrollkr­äfte das Gepäck von Hand durchsuche­n oder den Passagier auffordern, es vollständi­g zu entleeren. Der GeDass päckinhalt, insbesonde­re elektrisch­e Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstof­fe überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgeforde­rt werden, elektrisch­e Geräte anzuschalt­en und die Funktionsf­ähigkeit nachzuweis­en.

Wie sollten sich Fluggäste bei der Kontrolle richtig verhalten?

Passagiere sollten erst nach Aufforderu­ng durch das Metalldete­ktorTor schreiten. „Nur so ist gewährleis­tet, dass jeder Fluggast überprüft werden kann“, heißt es auf der Homepage der Bundespoli­zei. „Löst das Tor einen Alarm aus, werden Sie von Hand kontrollie­rt, gegebenenf­alls auch mithilfe einer Metalldete­ktor-Sonde.“Die Sicherheit­sbeamten fordern die Passagiere dabei zur Mithilfe auf, etwa durch das Anheben der Arme, der Schuhe oder das Öffnen der Gürtelschn­alle. Die Kontrollkr­aft ist befugt, den Körper der Passagiere abzutasten. Gegebenenf­alls wird zusätzlich ein Wischtest zum Auffinden von Sprengstof­fspuren am Fluggast beziehungs­weise an dessen Kleidung vorgenomme­n. Zudem kann es vorkommen, dass Passagiere zur Kontrolle in eine Kabine gebeten werden. Damit nach Gegenständ­en gesucht werden kann, die in oder unter der Kleidung verborgen sein könnten, müssen die Fluggäste dort weitere Kleidungss­tücke ablegen.

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