Sudbury Schule bleibt zu
Urteil Das Verwaltungsgericht bestätigt jetzt die von der Regierung angeordnete Schließung
Ludenhausen Die Sudbury-Schule Ammersee in Ludenhausen erhält keine Genehmigung zum Schulbetrieb. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts München am Montag entschieden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit hatte die Klage des Trägervereins gegen den Schließungsbeschluss der Regierung von Oberbayern keinen Erfolg.
Die private Schule war in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 betrieben worden. Danach untersagte die Regierung von Oberbayern dann einen weiteren Betrieb.
Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nun für rechtmäßig erachtet. Zwar erkennt das Gericht die Besonderheiten des auf selbstbestimmter Bildung beruhenden pädagogischen Konzepts der SudburySchule an. Allerdings hat das Gericht auch festgestellt, dass das Konzept keine ausreichenden Mittel vorsieht, um sicherzustellen, dass die Schüler der 4. Jahrgangsstufe die Lernziele der öffentlichen Grundschulen erreichen. So habe sich der Sudbury-Verein in seinem Konzept auch nicht dazu verpflichtet, auf die Ziele des LehrplanPlus (ein im Auftrag des Kultusministeriums entwickelter Lehrplan) hinzuwirken oder bei den Schülern Lernzielkontrollen durchzuführen. Somit sei nicht gewährleistet, dass die Sudbury-Schule in ihren Lernzielen denen öffentlicher Grundschulen gleichwertig ist. Auch aus dem erfolgten zweijährigen Schulbetrieb hat das Gericht diese Gleichwertigkeit nicht feststellen können, da der Kenntnisund Leistungsstand der Schüler nicht festgestellt worden sei.
Den Antrag des Sudbury-Vereins, den Betrieb der Schule vorläufig weiter zu gestatten, hatte das Verwaltungsgericht München bereits in einem Eilverfahren abgelehnt.
Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 4. Januar 2017 zurückgewiesen.