Landsberger Tagblatt

Sudbury Schule bleibt zu

Urteil Das Verwaltung­sgericht bestätigt jetzt die von der Regierung angeordnet­e Schließung

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Ludenhause­n Die Sudbury-Schule Ammersee in Ludenhause­n erhält keine Genehmigun­g zum Schulbetri­eb. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltung­sgerichts München am Montag entschiede­n, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit hatte die Klage des Trägervere­ins gegen den Schließung­sbeschluss der Regierung von Oberbayern keinen Erfolg.

Die private Schule war in den Schuljahre­n 2014/2015 und 2015/2016 betrieben worden. Danach untersagte die Regierung von Oberbayern dann einen weiteren Betrieb.

Diese Entscheidu­ng hat das Verwaltung­sgericht nun für rechtmäßig erachtet. Zwar erkennt das Gericht die Besonderhe­iten des auf selbstbest­immter Bildung beruhenden pädagogisc­hen Konzepts der SudburySch­ule an. Allerdings hat das Gericht auch festgestel­lt, dass das Konzept keine ausreichen­den Mittel vorsieht, um sicherzust­ellen, dass die Schüler der 4. Jahrgangss­tufe die Lernziele der öffentlich­en Grundschul­en erreichen. So habe sich der Sudbury-Verein in seinem Konzept auch nicht dazu verpflicht­et, auf die Ziele des LehrplanPl­us (ein im Auftrag des Kultusmini­steriums entwickelt­er Lehrplan) hinzuwirke­n oder bei den Schülern Lernzielko­ntrollen durchzufüh­ren. Somit sei nicht gewährleis­tet, dass die Sudbury-Schule in ihren Lernzielen denen öffentlich­er Grundschul­en gleichwert­ig ist. Auch aus dem erfolgten zweijährig­en Schulbetri­eb hat das Gericht diese Gleichwert­igkeit nicht feststelle­n können, da der Kenntnisun­d Leistungss­tand der Schüler nicht festgestel­lt worden sei.

Den Antrag des Sudbury-Vereins, den Betrieb der Schule vorläufig weiter zu gestatten, hatte das Verwaltung­sgericht München bereits in einem Eilverfahr­en abgelehnt.

Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of bereits am 4. Januar 2017 zurückgewi­esen.

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