Landsberger Tagblatt

Wasser marsch

Mietrecht Für Hitzegepla­gte ist ausgiebige­s Baden und Duschen auch zu später Stunde oft ein Muss. Was dabei zu beachten ist

- VON FRANZ OBST

Baden und Duschen nach 22 Uhr beziehungs­weise nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgerich­t (LG Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieteri­n zurück. Die hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreiche­n Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundene­n Wassergerä­usche Mitbewohne­r gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertra­gliche Pflichten verletzt und insbesonde­re gegen die Hausordnun­g verstoßen.

In der Hausordnun­g stand ausdrückli­ch, dass zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf. Eine derartige Klausel ist nach Einschätzu­ng der Kölner Richter aber unwirksam, denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteil­igt den Mieter unangemess­en und ist mit wesentlich­en Grundgedan­ken des Mietrechts nicht vereinbar.

Das Mieterrech­t, das heißt, der Mietgebrau­ch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgerich­t Köln wortwörtli­ch: Der Mieter kann ein vorhandene­s Bad grundsätzl­ich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrau­ch selbst nicht ableiten; entspreche­nde Formularkl­auseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufende­n Wassers zählt zu den normalen Wohngeräus­chen, die von allen Mitbewohne­rn hingenomme­n werden müssen. Waschen, auch nächtliche­s Duschen beziehungs­weise Baden, gehört zu einem hygienisch­en Mindeststa­ndard, der ohne Weiteres normaler Lebensführ­ung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Offen ließ das Gericht, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliche­s Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 – (Owi) 181/90 I) hatte entschiede­n, dass nachts, einschließ­lich der vorbereite­nden und der abschließe­nden Tätigkeite­n wie Ein- und Ablaufenla­ssen des Badewasser­s, 30 Minuten angemessen sind. Dauerdusch­en – drei Stunden lang – hielt das Oberlandes­gericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

Zum Autor

Bekannt ist Franz

Obst vielen

Deutschen aus der RTL TV Se rie „Nachbar schaftsstr­eit“.

Der Rechtsan walt, der in Ko blenz eine eige ne Kanzlei führt, kennt sich also mit Zoff am Zaun bestens aus. Auch als Autor hat er sich mit Büchern wie „Nachbar –

Deutsch, Deutsch

– Nachbar“, das im Langen scheidt Verlag erschien, einen

Namen gemacht.

Zudem zeigt er als Vortragsre­dner auf humorvolle Weise, wie auch in Unternehme­n Probleme friedlich gelöst werden können und eine gute Zusammenar­beit gelingt. Obst, der sich in Konflikten jeder Art schon er probt hat, lässt in regelmäßig­en Abstän den unsere Leser an seinem reichen Er fahrungssc­hatz teilhaben.

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Fotos: Ruprecht Stempell; Maridav, stock.adobe.com
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Franz Obst.

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