Nur der Steg hat eigene Regeln
Aidenried Eine Satzung für das Erholungsgebiet
Pähl In Aidenried ist ein neues Erholungsgebiet entstanden, mit Liegewiese samt Kiosk, Toiletten und Umkleidemöglichkeiten im Gebäude des Segelclubs Fischen. Im See befindet sich eine Badeinsel, und auch der Parkplatz ist runderneuert. Ein Naturbeobachtungsturm soll noch in diesem Jahr folgen. Nun hat hat der Pähler Gemeinderat eine detaillierte Satzung für das Erholungsgebiet erlassen.
● Zeiten Darin ist unter anderem festgehalten, dass das Gelände von Mitternacht bis 6 Uhr nicht betreten werden darf. Die Benutzung der Slipbahnen zum Einbringen und Herausnehmen von Booten ist von Mai bis September nur von 20 bis 9 Uhr oder mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde möglich. Aktive Mitglieder des heimischen Segelclubs sind von der Regelung ausgenommen. Sie haben jedoch unnötige Slipvorgänge zu vermeiden und müssen besondere Sorgfalt gegenüber den Badegästen walten lassen. ● Sicherheit und Ordnung Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Fahrzeuge aller Art sind außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht zugelassen. Ebenso wenig legt man Wert auf ruhestörende Musikgeräte. Anders als im Uferbereich ist auf dem Erholungsgelände kein offenes Feuer erlaubt. ● Hunde Hunde müssen während der Badesaison, von Mai bis September, angeleint werden.
● Übernachten Zelte und Wohnwagen sowie das Nächtigen im Erholungsgelände sind untersagt. Weiter ist es verboten, im Erholungsgelände Wasservögel zu füttern und sich dort unbekleidet aufzuhalten – ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre.
● Angeln Angeln ist während des Badebetriebs von Mai bis September untersagt, um Erholungssuchende nicht zu gefährden.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 2500 Euro geahndet werden.
Für Nutzer des Stegs gilt die neue Satzung für das Erholungsgebiet jedoch nicht. Sie müssen sich jedoch an die Stegordnung des SC Fischen halten.