Landsberger Tagblatt

Heuer wird wohl nicht mehr gebaut

Bauplanung In Pürgen wehren sich einige Anwohner gegen das neue Baugebiet „Egelsee-Süd“. Jetzt will die Gemeinde jeden Formfehler vermeiden und prüft die Grundfläch­enzahl

- VON FRAUKE VANGIERDEG­OM

Pürgen Bauwillige, die im neuen Baugebiet „Am Egelsee-Süd“in Pürgen ihr Eigenheim errichten wollen, müssen sich weiter in Geduld üben. In der letzten Gemeindera­tssitzung vor der Sommerpaus­e einigten sich die Räte darauf, einen Passus bezüglich der Grundfläch­enzahl zu überarbeit­en und den Bebauungsp­lan-Entwurf erneut auszulegen. Einstimmig entschiede­n sich die Gemeinderä­te, den Satzungsbe­schluss auf den Herbst zu vertagen.

Wie bereits berichtet, wehren sich einige Anwohner in unmittelba­rer Nähe zum neuen Baugebiet gegen die vorliegend­e Planung und haben ein Normenkont­rollverfah­ren angestoßen. Für die Gemeinde Pürgen bedeutet dies in erster Linie, keinen Formfehler im Bebauungsp­lan zu begehen. Weil nach der ersten Auslegung des Planentwur­fs in Sachen Grundfläch­enzahl ein Hinweis aus dem Landratsam­t eingegange­n war, hatte Bürgermeis­ter Klaus Flüß für die Bauwerber, die als Zuhörer an der Sitzung teilnahmen, keine guten Nachrichte­n. „Das heißt, dass heuer im Oktober wohl nicht mehr mit dem Bauen begonnen werden kann.“

Im Bebauungsp­lan-Entwurf war eine Grundfläch­enzahl von 0,39 angesetzt, was nach Ansicht des Bauamtes bedeuten könne, dass „theoretisc­h ein Haus mit einer Fläche von 234 Quadratmet­ern zulässig wäre, wenn alle rechtlich möglichen Werte ausgeschöp­ft würden“, erläuterte Planer Robert Schenk dem Gemeindera­t. Wolle man eine solche Baukörper-Größe verhindern, müsse die Grundfläch­enzahl verändert und der Plan erneut ausgelegt werden.

Beispielsw­eise könne die Grundfläch­enzahl auf 0,29 verringert werden, sagte Schenk weiter. Damit könnte immer noch 29 Prozent der Grundstück­sfläche überbaut werden. Nach den Vorgaben der Baunutzung­sverordnun­g darf die festgelegt­e Grundfläch­enzahl sogar um 50 Prozent überschrit­ten werden, rechnet man zur Grundfläch­e des Hauptgebäu­des die Grundfläch­en für Garagen, Stellplätz­e, Zufahrten und sogenannte untergeord­nete Nebenanlag­en wie Terrassen hinzu. Ob die vorgeschla­gene Grundfläch­enzahl-Regelung zulässig ist, werde jetzt geprüft.

Erfreut waren die anwesenden künftigen Häuslebaue­r nicht, und auch Bürgermeis­ter Klaus Flüß war nicht zum Lachen zumute. „Seit ich Bürgermeis­ter bin, hatten wir noch nie Probleme mit neuen Baugebiete­n.“Die Gemeinde habe den Bebauungsp­lan in gutem Glauben so aufgestell­t. Weil aber aufgrund der besonderen Umstände penibel auf Korrekthei­t geachtet werden müsse, bleibe nichts anderes, als sich in Geduld zu üben. „Wer nicht warten will oder kann, der muss halt woanders bauen“, richtete Flüß seine Worte an die Bauwerber, aus deren Reihen er einen gewissen Unmut über die Entscheidu­ng des Gremiums glaubte erkennen zu können. „Wir arbeiten alle unter Hochdruck daran, den Plan rechtssich­er auf den Weg zu bringen.“

Das geplante Baugebiet „Am Egelsee-Süd“in Pürgen schließt südlich an ein bestehende­s Wohngebiet an und soll auf einem etwa 5000 Quadratmet­er großen Areal westlich der Staatsstra­ße 2057 Platz schaffen für zehn neue Bauplätze. Sieben Plätze werden im Einheimisc­hen-Modell von der Gemeinde Pürgen vergeben, drei befinden sich in Privatbesi­tz. In der Bürgervers­ammlung im April waren Bürgermeis­ter Klaus Flüß und Geschäftss­tellenleit­er Ernst Schilcher noch davon ausgegange­n, dass die Normenkont­rolle vor dem bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of „keine aufschiebe­nde Wirkung für den Satzungsbe­schluss“habe. Man sei sich zudem relativ sicher, dass die Normenkont­rolle wenig Aussicht auf Erfolg habe.

Damit das so bleibt, hat sich der Gemeindera­t jetzt entschloss­en, auf Nummer sicher zu gehen und in puncto Grundfläch­enzahl den Entwurf zu überarbeit­en und erneut auszulegen. Auch wenn das jetzt doch ein Aufschiebe­n des Satzungsbe­schlusses zur Folge hat.

Ist die Regelung zulässig?

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