Landsberger Tagblatt

Die Käufer zeigen Mut

- VON ALEXANDRA LUTZENBERG­ER redaktion@landsberge­r tagblatt.de

Es ist wirklich bitter, was die Käufer der Wohnungen in der Brudergass­e gerade erleben. Die Unsicherhe­it, was weiter mit ihren Wohnungen passiert, frustriert die Menschen, die dort leben. Man merkt deutlich, wie sehr es alle belastet, dass sie Wohnungen, die schon zum Teil eingericht­et sind, die sie als Herzenswun­sch gekauft haben, immer noch nicht ihr Eigentum nennen können. Das ist eine sehr belastende Situation – und es ist ein Wunder, wie engagiert, kämpferisc­h und voller Tatendrang einige der Erwerber hier agieren. Die meisten hätte wohl schon der Mut verlassen. Man kann ihnen nur wünschen, dass das Insolvenzv­erfahren zügig abgewickel­t wird und sie „ihre“Wohnung behalten dürfen. Besonders schlimm ist das auch für die Käufer im Vorderange­rhaus, bei denen einige die Hälfte des Kaufpreise­s gezahlt haben, denn dieses Haus ist derzeit unbewohnba­r. Und: Im hinteren Teil ist das Haus für alle einsehbar nicht oder nur sehr notdürftig vor Regen und Schnee geschützt. Es ist schon seltsam, wie mit dem Gebäude umgegangen wird. Eine Baustelle zu schließen, ist die eine Sache, sie in diesem Zustand zu hinterlass­en, eine ganz andere.

Ein Gutachter des zuständige­n Amtsgerich­ts prüft, ob das Insolvenzv­erfahren eröffnet wird. Er hat zur Bank bereits Kontakt aufgenomme­n, bestätigt Martin Egger, Vorstandsm­itglied der VR-Bank Landsberg-Ammersee. Er wird versuchen,

Die Interessen sind unterschie­dlich

einen Lösungsvor­schlag für die Erwerber zu machen, so Egger. Was nicht so ganz einfach ist. Denn diese haben sehr unterschie­dliche Interessen. Die einen wollen die Verträge rückabwick­eln, die anderen ihre Wohnungen behalten.

Wer seine Wohnung in der Brudergass­e behalten will, könnte dann noch mal zur Kasse gebeten werden. Für das Vorderange­rhaus könnte ein neuer Investor gefunden werden. Alles offene Fragen. Genauso offen, wie die Rückseite des Vorderange­rhauses, für die im Moment wohl niemand zuständig ist. Es müsste aber doch auch im Interesse des Insolvenzv­erwalters sein, das vorhandene Vermögen, und dazu gehört das Haus im Vorderange­r, zu schützen.

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