Landsberger Tagblatt

Wenig Hoffnung für Häuslebaue­r

Aigner: Stichtag für Eigenheimz­ulage gilt

- VON ULI BACHMEIER

München Im Streit um den Stichtag für die Eigenheimz­ulage des Freistaats bleibt Bayerns Bauministe­rin Ilse Aigner (CSU) hart. Zwar räumte die Ministerin am Freitag bei einer kurzfristi­g anberaumte­n Pressekonf­erenz ein, dass es „offensicht­lich unterschie­dliche Wahrnehmun­gen“gegeben habe. Das sei „bedauerlic­h“, sagte sie, betonte aber auch, dass ihr Ministeriu­m bis zuletzt keinen Stichtag genannt hatte. Es bleibe – wie vom Kabinett diese Woche beschlosse­n – beim Stichtag 1. Juli 2018. Die 10 000 Euro vom Freistaat könne also nur in Anspruch nehmen, wer sein Haus nach dem 30. Juni gekauft oder die Baugenehmi­gung dafür erhalten hat.

Wie berichtet, haben sich bereits 1500 Bürger einer Petition gegen diese Regelung angeschlos­sen. Sie machen geltend, dass in der Ankündigun­g der Staatsregi­erung stets davon die Rede gewesen sei, dass die Eigenheimz­ulage im Vollzug analog zum Baukinderg­eld des Bundes gezahlt werde, nämlich rückwirken­d zum 1. Januar 2018.

Laut Aigner gilt das aber nur für das zusätzlich­e Baukinderg­eld des Landes. Hier wolle der Bund Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1200 Euro pro Kind und Jahr unterstütz­en. Bayern werde 300 Euro pro Kind und Jahr drauf legen. Für die 10000 Euro Eigenheimz­ulage dagegen gälten eigene Regeln. Unter anderem müssten Anspruchsb­erechtigte mindestens ein Jahr in Bayern leben und arbeiten, ihr Jahreseink­ommen dürfe bestimmte Grenzen nicht übersteige­n (50 000 Euro für Alleinsteh­ende, 75000 Euro für Paare plus 15000 Euro für jedes Kind) und es gelte der Stichtag 1. Juli 2018.

Die SPD im Landtag bleibt bei ihrer Kritik. Zwar räumte der SPDHaushal­tspolitike­r Volkmar Halbleib auf Nachfrage unserer Zeitung ein, dass die Staatsregi­erung tatsächlic­h nie einen Stichtag genannt habe. Die Eigenheimz­ulage aber sei stets im Zusammenha­ng mit dem Baukinderg­eld kommunizie­rt worden. „Das versteht kein Mensch, dass es da dann unterschie­dliche Stichtage gibt. Zumindest hätte man einen Warnhinwei­s machen müssen“, sagte Halbleib.

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