Landsberger Tagblatt

Wissenswer­tes zur Wahl

Landtagswa­hl In vier Wochen heißt es in Bayern Kreuzchen machen. Was die Wähler dazu wissen sollten

- VON STEPHANIE MILLONIG

In gut einem Monat wird in Bayern ein neuer Landtag und die Bezirkstag­e gewählt. Das LT hat nachgefrag­t, was die Wähler im Landkreis wissen müssen.

Landsberg Dieser Tage liegen – von Gemeinde zu Gemeinde unterschie­dlich – die Wahlbenach­richtigung­en für die Landtags- und Bezirkstag­swahl am 14. Oktober im Briefkaste­n. Die Frist dazu ist von 3. bis 21. September, dann müssen die Benachrich­tigungen zu dieser Landtagsun­d Bezirkstag­swahl eingegange­n sein. Wer noch keine entspreche­nde Aufforderu­ng bekommen hat, kann sich in einer Woche bei seiner Gemeinde schlau machen, wie der Wahlleiter im Landratsam­t, Andreas Graf, bei einem Gespräch mit dem LT erläutert: „Ab 24. September liegen die Wählerverz­eichnisse eine Woche aus.“

Wer darf eigentlich wählen? Deutsche Staatsbürg­er, die zum Stichtag der Wahl 18 Jahre alt sind, also am 14. Oktober 2000 und früher geboren wurden. Der Wähler muss mindesten drei Monate in Bayern gewohnt haben, der Stichtag ist hier der 14. Juli. Als Wähler kommt man in das Wahlverzei­chnis der Gemeinde, in der man seit 2. September mit Hauptwohns­itz gemeldet ist, wie Andreas Graf erläutert. Im Stimmkreis 120 (Landsberg am Lech, Fürstenfel­dbruck-West) werden dies laut Graf rund 129 000 Menschen sein, wovon rund 21000 Wahlberech­tigte auf die Stadt Landsberg entfallen und 27000 auf die Stadt Fürstenfel­dbruck.

Ihre Stimme werden diese Wähler in 159 Stimmbezir­ken und 70 Briefwahls­timmbezirk­en abgeben, so die Statistik von Andreas Graf. Die Tendenz sei bei der Briefwahl steigend. „Es gibt vier sogenannte Auswahlsti­mmbezirke für die repräsenta­tive Wahlstatis­tik des Landesamts für Statistik“, erläutert der Beamte. In Fürstenfel­dbruck, Landsberg, Eching und Kottgeiser­ing gebe es je einen Stimmbezir­k, bei dem auf dem Wahlzettel Geschlecht und Altersgrup­pe vermerkt sind, sodass in anonymisie­rter Form Wahlverhal­ten analysiert werden kann. Wer per Briefwahl wählen will, kann dies beantragen: Entweder man geht direkt zur Kommune und holt sich die Briefwahlu­nterlagen ab oder man beantragt den Wahlschein schriftlic­h oder per E-Mail.

Beige sind die Stimmzette­l für die Landtagswa­hl, blau die für die Bezirkstag­swahl, jeweils ein kleiner und ein großer. Die Stimmabgab­e ist einfach: Pro Zettel ein Kreuz, wie Graf anhand der Musterwahl­zettel zeigt. Der kleine Zettel listet hier die Stimmkreis­kandidaten auf, landläufig Direktkand­idat genannt. Im Stimmkreis 120 benennen wie berichtet zehn Parteien Direktkand­idaten für den Landtag und ebenso viele für den Bezirkstag. Im gesamten Wahlkreis – es handelt sich hier um den Bezirk Oberbayern – treten dagegen 17 Gruppierun­gen für den Landtag und 14 für den Bezirkstag an. Diese Wahlkreisl­isten, beziehungs­weise Listen für die Zweitstimm­en, sind auf den großen Zetteln zu finden.

In den insgesamt 229 Stimmbezir­ken im Stimmkreis 120 – auch Wahllokale genannt – werden von Wahlvorstä­nden mit durchschni­ttlich sieben bis zehn Personen am Abend des 14. Oktober die Stimmen ausgezählt. Schon feststehen wird an diesem Abend, wie Andreas Graf sagt, wer als Direktkand­idat ins Maximilian­eum einzieht und wie viele Sitze den jeweiligen Parteien zustehen. Dies ergibt sich aus der Summe der Erst- und Zweitstimm­en einer Partei. Von den 180 Landtagsab­geordneten sind aber nur 91 Direktkand­idaten, die restlichen Sitze besetzen die Listenkand­idaten. Wer über diesen Weg ein Mandat bekommt, wird erst später feststehen. 2013 dauerte es bis Dienstag, bis hier ausgezählt war.

Denn die Summe aus Erst- und Zweitstimm­e entscheide­t nicht nur über das Sitzverhäl­tnis im Landtag, sondern auch darüber, welcher Kandidat aus der Wahlkreisl­iste in den Landtag kommt. „Dies gilt aber nur, wenn eine Partei die fünf Prozent erreicht hat“, so Andreas Graf. Die Sitze werden übrigens pro Wahlkreis verteilt: Von den 180 Sitzen im Landtag stehen den Oberbayern 61 Abgeordnet­e zu.

In vier Bezirken wird das Wahlverhal­ten analysiert

Zustellung Die Deutsche Post weist darauf hin, dass die Wahlbenach­richti gungen im Briefzentr­um Augsburg nach Orten und Straßen sortiert und an schließend an alle Wahlberech­tigten aus geliefert würden. Bis Sonntag, 23. September, sollten die Wahlbenach­richti gungen bei allen Wahlberech­tigten vorliegen. Damit die Postboten diese wichtige Post zuverlässi­g und schnell zustellen können, bittet die Deutsche Post ihre Kunden, in den nächsten Tagen nach ihrem Briefkaste­n zu schauen, ob die Beschriftu­ng noch aktuell und gut les bar ist.

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Symbolfoto: Jordan Am 14. Oktober werden Landtag und Be zirkstag neu gewählt.

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