Ein geschütztes Gebiet
Zum Bericht „Warum Gerhard Süßmair die Wiese abbürstet“vom 4. Septem ber:
Mit Interesse habe ich den Artikel vom 4. September von Stephanie Millonig gelesen. Leider entstand für mich beim Lesen des LT-Artikels der Eindruck, als wäre die Hurlacher Heide eine Fläche, auf der sich jedermann Samen zum Beimpfen von anderen Flächen holen könnte. Frau Millonig hat leider verpasst, zu schreiben, dass dies ein geschütztes Gebiet ist, mit striktem Betretungsverbot außerhalb der Wege und mit gesetzlichem Sammelverbot von jeglichen Pflanzen und Pflanzenteilen. Ich hoffe, der Artikel führt jetzt nicht dazu, dass die Hurlacher Heide nun zum Selbstbedienungsladen für Samensammler wird.
Man hätte vielleicht mehr betonen sollen, dass Gerhard Süßmair die Flächen nur mit spezieller Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bearbeiten darf – und die gewonnen Samen dürfen auch nicht von jedem irgendwo ausgebracht werden, sondern nur unter fachlicher Begleitung und genauer Dokumentation der Unteren Naturschutzbehörde. Übrigens dürfen mit einem eBeetle nach Naturschutzvorschriften auch nur maximal 30 Prozent einer Fläche beerntet werden, und auch nicht jedes Jahr, nicht 50 Prozent, wie im Artikel angegeben.
Bei einer Beerntung von 50 Prozent der Fläche würden seltene, kurzlebige Arten, die jedes Jahr neu aus Samen keimen müssen, innerhalb von nur wenigen Jahren völlig von den Spenderflächen verschwinden.
Andreas Fleischmann,