Der Gordische Knoten?
Zum Bericht „Baustelle Heizkraftwerk“vom 11. September:
Den technischen Leiter, der Ende Juni 2017 ausschied, als möglichen Mitverursacher des Vermögensschadens in den Vordergrund zu rücken, dient keinesfalls einer sachlichen Beweisführung, sondern nimmt nur die Person Erich Püttners, die in erster Linie die Verantwortung für dieses Desaster trägt, aus dem Rampenlicht des Geschehens. Werkleiter (Geschäftsführer) der Kommunalwerke Kaufering war bis zum 31. März 2018 Erich Püttner. Folglich hatte er die Dienstaufsicht über die Bediensteten (Art. 88 Abs. 3 Satz 3, 4 GO Bay und Art. 37 (Sonderregelung) GO Bay). Unter Dienstaufsicht ist die verantwortliche Überwachung der gesamten dienstlichen Tätigkeit zu verstehen. Sie schließt ein, Weisungen zu erteilen und Fehlleistungen zu beanstanden.
Eine längere mündliche Übergabeverhandlung unter Anwesenheit des scheidenden technischen Leiters sowie des Betriebsleiters und der kaufmännischen Leitung soll unter der Führung von Erich Püttner stattgefunden haben. Es müsste also eine schriftliche Übergabeverhandlung – mit Details – darüber vorliegen. Wer denn sonst als der Werkleiter hätte die kaufmännische Leitung anweisen müssen, den Antrag für die Stromsteuerentlastung zu stellen?
Der Werkleiter ist auch bei Übertragung von Aufgaben weder vom ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte noch von der Geschäftsleitung (Art. 88 Erl. 4.3 Werkleitung GO Bay) befreit, er bleibt in der Verantwortung. Die Kommunalwerke Kaufering sind als Eigenbetrieb eine von der Gemeindeverwaltung des Marktes Kaufering zu unterscheidende, eigene Behörde. Mithilfe der Haushaltsüberwachungsliste und der örtlichen Kassenprüfung hätte einwandfrei ermittelt werden können, ob die im Wirtschaftsplan (2016) vorgesehenen Einnahmen ordnungsgemäß erhoben wurden.
Peter Brüning, Kaufering