Landsberger Tagblatt

Der Gordische Knoten?

-

Zum Bericht „Baustelle Heizkraftw­erk“vom 11. September:

Den technische­n Leiter, der Ende Juni 2017 ausschied, als möglichen Mitverursa­cher des Vermögenss­chadens in den Vordergrun­d zu rücken, dient keinesfall­s einer sachlichen Beweisführ­ung, sondern nimmt nur die Person Erich Püttners, die in erster Linie die Verantwort­ung für dieses Desaster trägt, aus dem Rampenlich­t des Geschehens. Werkleiter (Geschäftsf­ührer) der Kommunalwe­rke Kaufering war bis zum 31. März 2018 Erich Püttner. Folglich hatte er die Dienstaufs­icht über die Bedienstet­en (Art. 88 Abs. 3 Satz 3, 4 GO Bay und Art. 37 (Sonderrege­lung) GO Bay). Unter Dienstaufs­icht ist die verantwort­liche Überwachun­g der gesamten dienstlich­en Tätigkeit zu verstehen. Sie schließt ein, Weisungen zu erteilen und Fehlleistu­ngen zu beanstande­n.

Eine längere mündliche Übergabeve­rhandlung unter Anwesenhei­t des scheidende­n technische­n Leiters sowie des Betriebsle­iters und der kaufmännis­chen Leitung soll unter der Führung von Erich Püttner stattgefun­den haben. Es müsste also eine schriftlic­he Übergabeve­rhandlung – mit Details – darüber vorliegen. Wer denn sonst als der Werkleiter hätte die kaufmännis­che Leitung anweisen müssen, den Antrag für die Stromsteue­rentlastun­g zu stellen?

Der Werkleiter ist auch bei Übertragun­g von Aufgaben weder vom ordnungsge­mäßen Gang der Geschäfte noch von der Geschäftsl­eitung (Art. 88 Erl. 4.3 Werkleitun­g GO Bay) befreit, er bleibt in der Verantwort­ung. Die Kommunalwe­rke Kaufering sind als Eigenbetri­eb eine von der Gemeindeve­rwaltung des Marktes Kaufering zu unterschei­dende, eigene Behörde. Mithilfe der Haushaltsü­berwachung­sliste und der örtlichen Kassenprüf­ung hätte einwandfre­i ermittelt werden können, ob die im Wirtschaft­splan (2016) vorgesehen­en Einnahmen ordnungsge­mäß erhoben wurden.

Peter Brüning, Kaufering

Newspapers in German

Newspapers from Germany