Alles Auslegungssache
Streit In Geltendorf geht es um den Hochwasserschutz an Paar und Weihergraben. Warum sich die Diskussion im Gemeinderat aber mehr um bürokratische Dinge dreht
Geltendorf War die öffentliche Auslegung der vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim ermittelten Überschwemmungsgebiete an Paar und Weihergraben in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Geltendorf ordnungsgemäß veröffentlicht oder nicht? Darüber war bereits in der Bauausschusssitzung ein heftiger Streit entbrannt, der in der Sitzung des Gemeinderats noch längst nicht beendet war.
Die öffentliche Auslegung, während der Bürger Einsprüche geltend machen können, war vom 27. Juli bis zum 31. August. Dazu war ein zweiseitiges Schreiben aus dem Landratsamt bei der Gemeinde eingegangen. Einige Gemeinderäte sagten, dass nur die Seite eins bekannt gemacht worden war. Auf Seite zwei waren unter anderem Einspruchsfristen vermerkt. Als Beweis hatte Michael Veneris ein Foto dabei, das zwei Tage vor der Sitzung gemacht wurde, als die Einspruchsfrist vorbei war. Dass die Pläne laut Veneris nicht wie angekündigt on- line gestellt seien, sei aber nicht richtig. Sie waren online, aber zum Zeitpunkt der Sitzung vom Landratsamt wieder aus dem System genommen worden.
Die Vorwürfe eines fehlerhaften Auslegungsverhaltens seitens der Verwaltung seien daher haltlos, sagte Bürgermeister Wilhelm Lehmann. Laut Verwaltung sei alles ordnungsgemäß ausgehängt gewesen. Eine Fristverlängerung, wie gefordert, sei nicht vorgesehen. Außerdem werde das Einzugs- beziehungsweise Überschwemmungsgebiet der Paar seit dem Jahr 2000 diskutiert. 2004 habe eine Bürgerversammlung zum Thema in Walleshausen, dem hauptsächlich betroffenen Ortsteil, stattgefunden. Damals sei eine Unterschriftenliste gegen ein Hochwasserrückhaltebecken abgegeben worden. Im Übrigen gebe es ein weiteres Anhörungsverfahren seitens des Wasserwirtschaftsamts.
Die Gemeinde hätte bezüglich des Walleshausener Feuerwehrhauses Einspruch gegen die Festsetzungen erheben müssen, wurde gefordert. Dazu sagte der Bürgermeister, das Haus stehe direkt neben der Paar, ein Einspruch sei sinnlos. Josef Weiß hätte sich aber eine Information des Gemeinderats gewünscht. Ihm fehlt die Bürgernähe. Hochwassergefahr bestimme nicht der Gesetzgeber, sagte Ernst Haslauer, das sei höhere Gewalt. Mit der Festlegung Festsetzung der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt seien. Die Gemeinderätin stellte auch deshalb einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Gemeinderat darüber abstimmen soll, ob eine Stellungnahme beim Landratsamt abgegeben wird. Rills Gedanke dabei ist, „dass wir weiter im Gespräch bleiben, dass hydrologische Maßnahmen in die Festsetzungen einbezogen werden, die bereits getätigt wurden“. Das beschloss das Gremium und beauftragte die Verwaltung mit der Abgabe einer Stellungnahme, die am Tag nach der Sitzung gerade noch möglich war, um berücksichtigt zu werden.
„Wir werden eine kurze Stellungnahme schreiben“, sagte Geschäftsstellenleiter Florian Hänle im
Im Übrigen laufe das Planfeststellungsverfahren schon länger. „Der einzige Unterschied ist, dass die Überschwemmungsflächen jetzt festgelegt werden.“Das Wasserwirtschaftsamt habe dazu ein Gutachten angefertigt, das Landratsamt sei jetzt für die Verwaltungsarbeit zuständig.