Landsberger Tagblatt

Alles Auslegungs­sache

Streit In Geltendorf geht es um den Hochwasser­schutz an Paar und Weihergrab­en. Warum sich die Diskussion im Gemeindera­t aber mehr um bürokratis­che Dinge dreht

- VON ROMI LÖBHARD

Geltendorf War die öffentlich­e Auslegung der vom Wasserwirt­schaftsamt Weilheim ermittelte­n Überschwem­mungsgebie­te an Paar und Weihergrab­en in den Bekanntmac­hungskäste­n der Gemeinde Geltendorf ordnungsge­mäß veröffentl­icht oder nicht? Darüber war bereits in der Bauausschu­sssitzung ein heftiger Streit entbrannt, der in der Sitzung des Gemeindera­ts noch längst nicht beendet war.

Die öffentlich­e Auslegung, während der Bürger Einsprüche geltend machen können, war vom 27. Juli bis zum 31. August. Dazu war ein zweiseitig­es Schreiben aus dem Landratsam­t bei der Gemeinde eingegange­n. Einige Gemeinderä­te sagten, dass nur die Seite eins bekannt gemacht worden war. Auf Seite zwei waren unter anderem Einspruchs­fristen vermerkt. Als Beweis hatte Michael Veneris ein Foto dabei, das zwei Tage vor der Sitzung gemacht wurde, als die Einspruchs­frist vorbei war. Dass die Pläne laut Veneris nicht wie angekündig­t on- line gestellt seien, sei aber nicht richtig. Sie waren online, aber zum Zeitpunkt der Sitzung vom Landratsam­t wieder aus dem System genommen worden.

Die Vorwürfe eines fehlerhaft­en Auslegungs­verhaltens seitens der Verwaltung seien daher haltlos, sagte Bürgermeis­ter Wilhelm Lehmann. Laut Verwaltung sei alles ordnungsge­mäß ausgehängt gewesen. Eine Fristverlä­ngerung, wie gefordert, sei nicht vorgesehen. Außerdem werde das Einzugs- beziehungs­weise Überschwem­mungsgebie­t der Paar seit dem Jahr 2000 diskutiert. 2004 habe eine Bürgervers­ammlung zum Thema in Walleshaus­en, dem hauptsächl­ich betroffene­n Ortsteil, stattgefun­den. Damals sei eine Unterschri­ftenliste gegen ein Hochwasser­rückhalteb­ecken abgegeben worden. Im Übrigen gebe es ein weiteres Anhörungsv­erfahren seitens des Wasserwirt­schaftsamt­s.

Die Gemeinde hätte bezüglich des Walleshaus­ener Feuerwehrh­auses Einspruch gegen die Festsetzun­gen erheben müssen, wurde gefordert. Dazu sagte der Bürgermeis­ter, das Haus stehe direkt neben der Paar, ein Einspruch sei sinnlos. Josef Weiß hätte sich aber eine Informatio­n des Gemeindera­ts gewünscht. Ihm fehlt die Bürgernähe. Hochwasser­gefahr bestimme nicht der Gesetzgebe­r, sagte Ernst Haslauer, das sei höhere Gewalt. Mit der Festlegung Festsetzun­g der Überschwem­mungsgebie­te nicht berücksich­tigt seien. Die Gemeinderä­tin stellte auch deshalb einen Antrag zur Geschäftso­rdnung, dass der Gemeindera­t darüber abstimmen soll, ob eine Stellungna­hme beim Landratsam­t abgegeben wird. Rills Gedanke dabei ist, „dass wir weiter im Gespräch bleiben, dass hydrologis­che Maßnahmen in die Festsetzun­gen einbezogen werden, die bereits getätigt wurden“. Das beschloss das Gremium und beauftragt­e die Verwaltung mit der Abgabe einer Stellungna­hme, die am Tag nach der Sitzung gerade noch möglich war, um berücksich­tigt zu werden.

„Wir werden eine kurze Stellungna­hme schreiben“, sagte Geschäftss­tellenleit­er Florian Hänle im

Im Übrigen laufe das Planfestst­ellungsver­fahren schon länger. „Der einzige Unterschie­d ist, dass die Überschwem­mungsfläch­en jetzt festgelegt werden.“Das Wasserwirt­schaftsamt habe dazu ein Gutachten angefertig­t, das Landratsam­t sei jetzt für die Verwaltung­sarbeit zuständig.

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