Unterkunft wird für Obdachlose günstiger
Die Stadt verlangt nicht mehr 795 Euro, sondern nur noch 530 Euro für ein Zimmer. Sie reagiert damit auf Kritik
Landsberg In der neuen Obdachlosenunterkunft in Landsberg zu wohnen, wird günstiger: Darauf hat sich der Stadtrat in der jüngsten Sitzung geeinigt. Die bisherige Gebühr (795 Euro für ein Ein-personenzimmer und 1650 Euro für zwei Personen) hatte von Anfang an für Kritik gesorgt, seitens der Bewohner, aber auch seitens des Landratsamtes. Denn die von der Stadt erhobenen Gebühren überschreiten die vom Landratsamt normalerweise dafür vorgesehene Höhe.
Normalerweise übernimmt das Landratsamt für die ersten sechs Monate die Kosten. Danach muss der Bezieher die Mehrkosten gegenüber den üblichen aus seinem Regelsatz zahlen: Die Sozialverwaltung im Landratsamt verweist auf das Sozialgesetzbuch II und hält eine Brutto-kaltmiete von 490 Euro für einen Ein-personen-haushalt, 610 Euro für zwei Personen und 680 Euro für drei Personen für angemessen. Hinzukommen noch die tatsächlichen Heizkosten. Schon bei der Einweihung der Einrichtung in der Jahnstraße im Juli hatten Obdachlose, die in die neue Unterkünfte einziehen sollten, die Höhe der Gebühr kritisiert (LT berichtete).
Wie kommt es zu dieser Summe für ein kleines Zimmer mit in der Wand verschraubtem Bettgestell, fest installiertem Duschkopf und spartanischer Kochnische? Der Grund ist, dass die Stadt die Kosten für die Soziale Betreuung durch die Herzogsägmühle (rund 60000 Euro pro Jahr) und die Stelle eines Kümmerers (53 000 Euro) als Kosten mit ansetzt.
Oberbürgermeister Mathias Neuner hatte dem Landsberger Tagblatt bei der Eröffnung erläutert, dass auch die Reduzierung des Bauvolumens und als weiteres Zugeständnis an die Nachbarschaft die Einzelbelegung der Zimmer für eine Teuerung sorgten. Und da die Obdachloseneinrichtung eine kostenrechnende Einrichtung ist, wurden alle Kosten angesetzt. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hatte die Gebührensatzung zwar kritisch gesehen, aber nicht beanstandet. Diese Nutzungsgebühr, deren dauerhafte Übernahme durch die Sozialhilfe beziehungsweise das Jobcenter unsicher ist, sorgt nach den Angaben der Verwaltung dafür, dass erst sieben der bisherigen Bewohner der Baracken in der Jahnstraße in die neue, benachbarte Unterkunft umgezogen sind. Auch die Motivation, zu arbeiten, sinke, sollte wegen des Eigenanteils an der Gebühr, nichts von dem Arbeitslohn übrig bleiben.
Dürfen beziehungsweise müssen soziale Betreuungskosten angerechnet werden? Einen Anhaltspunkt gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Bei einer Asylunterkunft wurde beanstandet, dass die Kosten für Betreuung und Bewachung nicht ansatzfähig seien. Direkt übertragen werden könne das Urteil auf die Landsberger Situation aber nicht, heißt es in den Sitzungsunterlagen.
Die Rechtsaufsicht hat jedenfalls keine Einwände, dass die soziale Betreuung und die Kosten für den Kümmerer wieder herausgerechnet werden. Für ein Einzelzimmer werden jetzt 530 Euro, für ein Zweipersonen-zimmer 1100 Euro verlangt. Die neue Gebühr gilt rückwirkend ab 1. August 2018. Die Satzungsänderung erfolgte einstimmig.