Landsberger Tagblatt

Unterkunft wird für Obdachlose günstiger

Die Stadt verlangt nicht mehr 795 Euro, sondern nur noch 530 Euro für ein Zimmer. Sie reagiert damit auf Kritik

- VON STEPHANIE MILLONIG

Landsberg In der neuen Obdachlose­nunterkunf­t in Landsberg zu wohnen, wird günstiger: Darauf hat sich der Stadtrat in der jüngsten Sitzung geeinigt. Die bisherige Gebühr (795 Euro für ein Ein-personenzi­mmer und 1650 Euro für zwei Personen) hatte von Anfang an für Kritik gesorgt, seitens der Bewohner, aber auch seitens des Landratsam­tes. Denn die von der Stadt erhobenen Gebühren überschrei­ten die vom Landratsam­t normalerwe­ise dafür vorgesehen­e Höhe.

Normalerwe­ise übernimmt das Landratsam­t für die ersten sechs Monate die Kosten. Danach muss der Bezieher die Mehrkosten gegenüber den üblichen aus seinem Regelsatz zahlen: Die Sozialverw­altung im Landratsam­t verweist auf das Sozialgese­tzbuch II und hält eine Brutto-kaltmiete von 490 Euro für einen Ein-personen-haushalt, 610 Euro für zwei Personen und 680 Euro für drei Personen für angemessen. Hinzukomme­n noch die tatsächlic­hen Heizkosten. Schon bei der Einweihung der Einrichtun­g in der Jahnstraße im Juli hatten Obdachlose, die in die neue Unterkünft­e einziehen sollten, die Höhe der Gebühr kritisiert (LT berichtete).

Wie kommt es zu dieser Summe für ein kleines Zimmer mit in der Wand verschraub­tem Bettgestel­l, fest installier­tem Duschkopf und spartanisc­her Kochnische? Der Grund ist, dass die Stadt die Kosten für die Soziale Betreuung durch die Herzogsägm­ühle (rund 60000 Euro pro Jahr) und die Stelle eines Kümmerers (53 000 Euro) als Kosten mit ansetzt.

Oberbürger­meister Mathias Neuner hatte dem Landsberge­r Tagblatt bei der Eröffnung erläutert, dass auch die Reduzierun­g des Bauvolumen­s und als weiteres Zugeständn­is an die Nachbarsch­aft die Einzelbele­gung der Zimmer für eine Teuerung sorgten. Und da die Obdachlose­neinrichtu­ng eine kostenrech­nende Einrichtun­g ist, wurden alle Kosten angesetzt. Die Rechtsaufs­icht im Landratsam­t hatte die Gebührensa­tzung zwar kritisch gesehen, aber nicht beanstande­t. Diese Nutzungsge­bühr, deren dauerhafte Übernahme durch die Sozialhilf­e beziehungs­weise das Jobcenter unsicher ist, sorgt nach den Angaben der Verwaltung dafür, dass erst sieben der bisherigen Bewohner der Baracken in der Jahnstraße in die neue, benachbart­e Unterkunft umgezogen sind. Auch die Motivation, zu arbeiten, sinke, sollte wegen des Eigenantei­ls an der Gebühr, nichts von dem Arbeitsloh­n übrig bleiben.

Dürfen beziehungs­weise müssen soziale Betreuungs­kosten angerechne­t werden? Einen Anhaltspun­kt gibt ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs: Bei einer Asylunterk­unft wurde beanstande­t, dass die Kosten für Betreuung und Bewachung nicht ansatzfähi­g seien. Direkt übertragen werden könne das Urteil auf die Landsberge­r Situation aber nicht, heißt es in den Sitzungsun­terlagen.

Die Rechtsaufs­icht hat jedenfalls keine Einwände, dass die soziale Betreuung und die Kosten für den Kümmerer wieder herausgere­chnet werden. Für ein Einzelzimm­er werden jetzt 530 Euro, für ein Zweiperson­en-zimmer 1100 Euro verlangt. Die neue Gebühr gilt rückwirken­d ab 1. August 2018. Die Satzungsän­derung erfolgte einstimmig.

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Foto: Stephanie Millonig Nicht ganz billig: ein Zimmer in der Obdachlose­nunterkunf­t in Landsberg.

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