Selbstbefriedigung im Schwimmbad
Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten
Landsberg „Wenn das stimmt, was in den Akten steht, dann war es eine Riesenschweinerei“, tadelte Jugendrichter Alexander Kessler den 25-jährigen Angeklagten. Gemäß der Anklage soll sich der Mann im März dieses Jahres an einem Abend im Kinderbecken des Lechtalbades in Kaufering aufgehalten und sich selbstbefriedigt haben. Zwei elfjährige Mädchen hielten sich damals im selben Becken auf und sahen durch ihre Taucherbrille, was im Wasser vor sich ging. Der Asylbewerber aus Pakistan musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Landsberg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.
Die beiden kleinen Mädchen ekelten sich sehr, wie sie später bei der Polizei aussagten. Ein Kind sprach von acht Onanierbewegungen, die es hundertprozentig beobachtet habe. Die Mutter hingegen war über die konkrete Schilderung der Tochter verwundert, wie es vor Gericht hieß. Denn die Tochter habe ihr gesagt, dass sie das aus dem Sexualkundeunterricht in der Schule wisse.
Der Angeklagte dachte bei der Verhandlung zunächst überhaupt nicht daran, den von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten sexuellen Missbrauch von Kindern einzuräumen. Er hatte gegen den Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro – insgesamt 1800 Euro – Einspruch erhoben. Deshalb musste die Hauptverhandlung anberaumt werden.
Der Angeklagte wollte dem Jugendschutzgericht zunächst offenbar einen „Bären aufbinden“. Er sei, so seine Worte, mit zwei Hosen im Kauferinger Lechtalbad beim Schwimmen gewesen. Eine der beiden – die längere – sei ihm beim Tauchen plötzlich heruntergerutscht. Also sei er im Becken vier Schritte zur Seite gegangen und habe dann die Hosen so fixiert, dass sie wieder festen Halt hatten. Er habe nicht bemerkt, dass er dabei beobachtet werde, sagte der Mann. Er ist seit drei Jahren in Deutschland und lebt im Landkreis Landsberg. Der Mann habe im Lechtalbad gar nicht gewusst, was los sei, als der Bademeister und die alarmierten Polizisten damals auf ihn zukamen. Ein Freund, der dabei war und Deutsch sprach, soll Dolmetscher gespielt und ihm die massiven Vorwürfe erläutert haben. Die Vorwürfe leugnete er, denn er habe sich nicht selbst befriedigt.
Im Gerichtssaal kam er mit dieser Aussage bei Richter Alexander Kessler nicht durch: „Das deckt sich doch in keinster Weise mit den Aussagen der beiden Mädchen bei der Polizei. Das glaubt Ihnen doch niemand“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Er riet ihm dringend, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Ansonsten könne es sein, dass er bei einer Hauptverhandlung mit einer Beweisaufnahme nicht mit einer Geld-, sondern mit einer Freiheitsstrafe den Gerichtssaal verlassen werde, kündigte Kessler an. Dieser Hinweis gab dem Beschuldigten, der nicht vorbestraft war, wohl zu denken: Er räumte die Tat schließlich ein. Aber er wollte Richter Kessler dazu bewegen, die Geldstrafe zu reduzieren. Dieser lehnte jedoch ab. Neben ihm war Staatsanwältin Julia Ehlert der Meinung, dass es sich bei 1800 Euro Geldstrafe schon um das „allergünstigste Angebot“handelt.