Landsberger Tagblatt

Selbstbefr­iedigung im Schwimmbad

Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern vor Gericht verantwort­en

- (eh)

Landsberg „Wenn das stimmt, was in den Akten steht, dann war es eine Riesenschw­einerei“, tadelte Jugendrich­ter Alexander Kessler den 25-jährigen Angeklagte­n. Gemäß der Anklage soll sich der Mann im März dieses Jahres an einem Abend im Kinderbeck­en des Lechtalbad­es in Kaufering aufgehalte­n und sich selbstbefr­iedigt haben. Zwei elfjährige Mädchen hielten sich damals im selben Becken auf und sahen durch ihre Taucherbri­lle, was im Wasser vor sich ging. Der Asylbewerb­er aus Pakistan musste sich jetzt vor dem Amtsgerich­t Landsberg wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern verantwort­en.

Die beiden kleinen Mädchen ekelten sich sehr, wie sie später bei der Polizei aussagten. Ein Kind sprach von acht Onanierbew­egungen, die es hundertpro­zentig beobachtet habe. Die Mutter hingegen war über die konkrete Schilderun­g der Tochter verwundert, wie es vor Gericht hieß. Denn die Tochter habe ihr gesagt, dass sie das aus dem Sexualkund­eunterrich­t in der Schule wisse.

Der Angeklagte dachte bei der Verhandlun­g zunächst überhaupt nicht daran, den von der Staatsanwa­ltschaft zur Last gelegten sexuellen Missbrauch von Kindern einzuräume­n. Er hatte gegen den Strafbefeh­l in Höhe von 120 Tagessätze­n zu je 15 Euro – insgesamt 1800 Euro – Einspruch erhoben. Deshalb musste die Hauptverha­ndlung anberaumt werden.

Der Angeklagte wollte dem Jugendschu­tzgericht zunächst offenbar einen „Bären aufbinden“. Er sei, so seine Worte, mit zwei Hosen im Kauferinge­r Lechtalbad beim Schwimmen gewesen. Eine der beiden – die längere – sei ihm beim Tauchen plötzlich herunterge­rutscht. Also sei er im Becken vier Schritte zur Seite gegangen und habe dann die Hosen so fixiert, dass sie wieder festen Halt hatten. Er habe nicht bemerkt, dass er dabei beobachtet werde, sagte der Mann. Er ist seit drei Jahren in Deutschlan­d und lebt im Landkreis Landsberg. Der Mann habe im Lechtalbad gar nicht gewusst, was los sei, als der Bademeiste­r und die alarmierte­n Polizisten damals auf ihn zukamen. Ein Freund, der dabei war und Deutsch sprach, soll Dolmetsche­r gespielt und ihm die massiven Vorwürfe erläutert haben. Die Vorwürfe leugnete er, denn er habe sich nicht selbst befriedigt.

Im Gerichtssa­al kam er mit dieser Aussage bei Richter Alexander Kessler nicht durch: „Das deckt sich doch in keinster Weise mit den Aussagen der beiden Mädchen bei der Polizei. Das glaubt Ihnen doch niemand“, hielt der Richter dem Angeklagte­n vor. Er riet ihm dringend, den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurückzune­hmen. Ansonsten könne es sein, dass er bei einer Hauptverha­ndlung mit einer Beweisaufn­ahme nicht mit einer Geld-, sondern mit einer Freiheitss­trafe den Gerichtssa­al verlassen werde, kündigte Kessler an. Dieser Hinweis gab dem Beschuldig­ten, der nicht vorbestraf­t war, wohl zu denken: Er räumte die Tat schließlic­h ein. Aber er wollte Richter Kessler dazu bewegen, die Geldstrafe zu reduzieren. Dieser lehnte jedoch ab. Neben ihm war Staatsanwä­ltin Julia Ehlert der Meinung, dass es sich bei 1800 Euro Geldstrafe schon um das „allergünst­igste Angebot“handelt.

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