Landsberger Tagblatt

Notorische­r Schläger muss ins Gefängnis

Prozess Ein 22-Jähriger schlägt einen Mitbewohne­r krankenhau­sreif. Kurze Zeit später belästigt er eine Zugbegleit­erin

- (eh)

Landsberg Wegen sexueller Belästigun­g und gefährlich­er Körperverl­etzung ist ein 22-jähriger Mann vom Landsberge­r Amtsgerich­t zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Taten weitgehend ein: Laut Anklagesch­rift hat der gebürtige Nigerianer, der seit seiner Kindheit in Deutschlan­d lebt, einem anderen Mann, 24, der mit ihm in einer Art „Auffanghei­m“in Kaufering wohnte, mehrere Faustschlä­ge und Tritte versetzt. Außerdem wurde ihm vorgeworfe­n, eine Zugbegleit­erin sexuell belästigt zu haben.

Der Streit, der in einer Gewalttat endete, soll sich um die Reinigung der Räumlichke­iten gedreht haben. Außerdem fühlte sich der Beschuldig­te durch zu laute Musik in seiner Nachtruhe gestört. Nach einigem Hin und Her ging es zur Sache: Der 22-Jährige, der von zwei Justizbeam­ten in Handschell­en aus der JVA München-Stadelheim in den Sitzungssa­al des Amtsgerich­ts geführt wurde, gab zu, dass er den „Kontrahent­en“mehrmals geschlagen und ihm auch einige Fußtritte verpasst habe: zunächst in der Wohnung und dann auf der Verfolgung­sjagd über mehrere Straßen und Plätze in Kaufering. Der Geschädigt­e sprang aus einem Zimmerfens­ter, wie er als Zeuge vor Gericht sagte. Er berichtete, dass er unter anderem Verletzung­en am Hinterkopf erlitt. Zwei Wochen musste er im Krankenhau­s verbringen.

Die Schmerzen hätten weitere zwei Wochen angedauert. Für Richter Michael Eberle und Staatsanwä­ltin Julia Ehlert war das keine Überraschu­ng. Denn in der Beweisaufn­ahme stellte sich heraus, dass der Angeklagte bei den Übergriffe­n mehrmals mit „schweren Schuhen“getreten hatte. Allerdings waren die Treter nicht mit Stahlkappe­n bestückt, wie zunächst vonseiten der Anklage befürchtet worden war. Der Angreifer behauptete hingegen, dass er lediglich gegen das Schienbein des anderen getreten habe.

Bei der zweiten Straftat, die ihm vorgehalte­n wurde – sexuelle Belästigun­g einer Mitarbeite­rin der Deutschen Bahn – soll es sich nach Darstellun­g des Angeklagte­n um ein Versehen gehandelt haben, als eine Hand von ihm plötzlich auf der linken Pobacke der Frau, 41, gelandet sei. Das war bei einer Fahrkarten­Kontrolle in einem Regionalzu­g in Kaufering geschehen. Nach Angaben der Frau wollte ihr der Mann, der ihr vom Dienst als „Schwarzfah­rer“bekannt war, ein Schnippche­n schlagen. Er sei zunächst in den letzten Waggon geflüchtet, um sich der Kontrolle zu entziehen. Er habe kein Ticket gehabt und sei schließlic­h von der Polizei aus dem Zug geholt worden. Acht Vorstrafen, vor allem Körperverl­etzungen und Diebstähle, hat der Mann auf dem Kerbholz. Reue zeigt er nicht. Entschuldi­gungen kommen für ihn offenbar nicht infrage.

Dem Richter und der Vertreteri­n der Anklage fiel außerdem seine hohe Rückfallge­schwindigk­eit auf: Denn selbst Bewährungs­strafen, die noch nicht zu Ende sind, seien für ihn kein Grund, auf neue Straftaten zu verzichten. Staatsanwä­ltin Julia Ehlert sprach von einer „ganz massiven Gewalteinw­irkung“des Täters und beantragte ein Jahr und vier Monate Freiheitss­trafe. Pflichtver­teidiger Patrick Freutsmied­l plädierte für ein „mildes Urteil“.

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