Notorischer Schläger muss ins Gefängnis
Prozess Ein 22-Jähriger schlägt einen Mitbewohner krankenhausreif. Kurze Zeit später belästigt er eine Zugbegleiterin
Landsberg Wegen sexueller Belästigung und gefährlicher Körperverletzung ist ein 22-jähriger Mann vom Landsberger Amtsgericht zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Taten weitgehend ein: Laut Anklageschrift hat der gebürtige Nigerianer, der seit seiner Kindheit in Deutschland lebt, einem anderen Mann, 24, der mit ihm in einer Art „Auffangheim“in Kaufering wohnte, mehrere Faustschläge und Tritte versetzt. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, eine Zugbegleiterin sexuell belästigt zu haben.
Der Streit, der in einer Gewalttat endete, soll sich um die Reinigung der Räumlichkeiten gedreht haben. Außerdem fühlte sich der Beschuldigte durch zu laute Musik in seiner Nachtruhe gestört. Nach einigem Hin und Her ging es zur Sache: Der 22-Jährige, der von zwei Justizbeamten in Handschellen aus der JVA München-Stadelheim in den Sitzungssaal des Amtsgerichts geführt wurde, gab zu, dass er den „Kontrahenten“mehrmals geschlagen und ihm auch einige Fußtritte verpasst habe: zunächst in der Wohnung und dann auf der Verfolgungsjagd über mehrere Straßen und Plätze in Kaufering. Der Geschädigte sprang aus einem Zimmerfenster, wie er als Zeuge vor Gericht sagte. Er berichtete, dass er unter anderem Verletzungen am Hinterkopf erlitt. Zwei Wochen musste er im Krankenhaus verbringen.
Die Schmerzen hätten weitere zwei Wochen angedauert. Für Richter Michael Eberle und Staatsanwältin Julia Ehlert war das keine Überraschung. Denn in der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Angeklagte bei den Übergriffen mehrmals mit „schweren Schuhen“getreten hatte. Allerdings waren die Treter nicht mit Stahlkappen bestückt, wie zunächst vonseiten der Anklage befürchtet worden war. Der Angreifer behauptete hingegen, dass er lediglich gegen das Schienbein des anderen getreten habe.
Bei der zweiten Straftat, die ihm vorgehalten wurde – sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin der Deutschen Bahn – soll es sich nach Darstellung des Angeklagten um ein Versehen gehandelt haben, als eine Hand von ihm plötzlich auf der linken Pobacke der Frau, 41, gelandet sei. Das war bei einer FahrkartenKontrolle in einem Regionalzug in Kaufering geschehen. Nach Angaben der Frau wollte ihr der Mann, der ihr vom Dienst als „Schwarzfahrer“bekannt war, ein Schnippchen schlagen. Er sei zunächst in den letzten Waggon geflüchtet, um sich der Kontrolle zu entziehen. Er habe kein Ticket gehabt und sei schließlich von der Polizei aus dem Zug geholt worden. Acht Vorstrafen, vor allem Körperverletzungen und Diebstähle, hat der Mann auf dem Kerbholz. Reue zeigt er nicht. Entschuldigungen kommen für ihn offenbar nicht infrage.
Dem Richter und der Vertreterin der Anklage fiel außerdem seine hohe Rückfallgeschwindigkeit auf: Denn selbst Bewährungsstrafen, die noch nicht zu Ende sind, seien für ihn kein Grund, auf neue Straftaten zu verzichten. Staatsanwältin Julia Ehlert sprach von einer „ganz massiven Gewalteinwirkung“des Täters und beantragte ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe. Pflichtverteidiger Patrick Freutsmiedl plädierte für ein „mildes Urteil“.