Friedhof: Die Gebühren steigen
Bestattung Auch in Penzing wurde kalkuliert. Was ab Januar gilt
Penzing Für die Friedhöfe in Penzing hat der Gemeinderat die Grabnutzungsgebühren angehoben. Er folgte damit einer von der Verwaltung ausgearbeiteten und danach auch vom Finanzausschuss empfohlenen Gebührenkalkulation. Die gleichzeitig neu erlassene Gebührensatzung tritt ab Januar nächsten Jahres in Kraft.
Die Notwendigkeit der vom Landratsamt geforderten Gebührensatzung samt Gebührenkalkulation fand im Ratsgremium vorbehaltlose Zustimmung. Ebenso eine Anhebung der Grabnutzungsgebühren. Immerhin hatte der Gemeinderat diese Nutzungsgebühren zuletzt 2002 festgesetzt. Für Überraschung sorgte jedoch die kalkulierte Höhe der Gebühren, die jetzt für Gräber und Urnengrabstätten um das Dreifache der bisherigen Kosten ansteigen. Für Gemeinderätin Ute Funk „ein krasser Schritt“, der den betroffenen Grabnutzern nicht zuzumuten sei. Ihr Kollege Harald Plöhn sagte: „Da dreht sich meine Großmutter gleich dreimal im Grab um.“Und Johannes Bachmeir schlug eine Übergangslösung vor.
Dass es trotz der massiven Gebührensteigerung für die Verwaltung „keinen Ermessensspielraum“gibt, sagte Bürgermeister Johannes Erhard. In Penzing seien in den zurückliegenden Jahren erhebliche Kosten für den Erwerb von Bestattungsflächen sowie der Errichtung einer ganzen Reihe von Friedhofseinrichtungen wie Urnenwände, Urnennischen, Leichenhaus, Beleuchtung, Pflasterung samt Pflege und Unterhalt (Personal- und Sachkosten) aufgewendet worden.
„Das Bestattungswesen zählt zu den Einrichtungen, die grundsätzlich voll kostendeckend zu betreiben sind“, sagt Erhard. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde sei nach dem Gesetz ausgeschlossen. „Die in Kraft gesetzten Grabnutzungsgebühren werden jedoch nicht sofort fällig, sondern erst nach einem Sterbefall.“Die neuen Friedhofsgebühren sehen unter anderem für eine Einzelgrabstätte 1044,90 Euro statt bisher 310 Euro vor. Eine Familiengrabstätte kostet künftig 1709,10 Euro (bisher 410) und eine Urnengrabstätte 540,67 Euro (130). Für die Nutzung des Leichenhauses werden ab Januar nächsten Jahres 250 Euro (55) verlangt.