Albtraum Abschleppen: Auch ohne offensichtliches Fehlverhalten kann es passieren, dass der eigene Wagen plötzlich „weg“ist – zum Beispiel dann, wenn der Besitzer in Urlaub war, während an dem Parkplatz eine Baustelle eingerichtet wurde.
parker damit zu konfrontieren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden – notfalls gerichtlich. ganz offensichtlich alkoholisiert hinters Steuer setzen und wegfahren will. Goldkamp: „Als Notfallmaßnahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweitig am Wegfahren gehindert werden.“Erlaubt sei auch, dem Angetrunkenen die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.
„Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt“, rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden muss. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.
Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit Verkehrsschildern gut zu dokumentieren. „Kommt ein Bußgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen.“Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen. gen hat und der Wagen morgens lahmgelegt ist. „Da hilft nach der Reparatur nur eine professionelle Motorwäsche, um alle Spuren und Gerüche zu beseitigen, die weitere Marder anlocken könnten“, so ACV-Sprecher Küster. Für die Zukunft sollten Draußenparker außerdem den Motorraum durch Borstenvorhänge oder Ultraschallgeräte schützen.