Landsberger Tagblatt

Albtraum Abschleppe­n: Auch ohne offensicht­liches Fehlverhal­ten kann es passieren, dass der eigene Wagen plötzlich „weg“ist – zum Beispiel dann, wenn der Besitzer in Urlaub war, während an dem Parkplatz eine Baustelle eingericht­et wurde.

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parker damit zu konfrontie­ren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppd­ienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschpark­er geltend gemacht werden – notfalls gerichtlic­h. ganz offensicht­lich alkoholisi­ert hinters Steuer setzen und wegfahren will. Goldkamp: „Als Notfallmaß­nahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweiti­g am Wegfahren gehindert werden.“Erlaubt sei auch, dem Angetrunke­nen die Fahrzeugsc­hlüssel wegzunehme­n. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.

„Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängera­mpel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt“, rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessen­en Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlic­h geregelt, wie lange tatsächlic­h gewartet werden muss. Im Zweifelsfa­ll könne auch die Polizei gerufen werden.

Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installier­ten Blitzer, rät Rechtsanwa­lt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkast­ens und die davor liegende Strecke mit Verkehrssc­hildern gut zu dokumentie­ren. „Kommt ein Bußgeldbes­cheid, sollte man Einspruch einlegen.“Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamte­n ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensicht­liche Falschmess­ung hinweisen. gen hat und der Wagen morgens lahmgelegt ist. „Da hilft nach der Reparatur nur eine profession­elle Motorwäsch­e, um alle Spuren und Gerüche zu beseitigen, die weitere Marder anlocken könnten“, so ACV-Sprecher Küster. Für die Zukunft sollten Draußenpar­ker außerdem den Motorraum durch Borstenvor­hänge oder Ultraschal­lgeräte schützen.

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