Landsberger Tagblatt

Das Geheimnis der Wasserverl­uste

Ein Mann soll illegal eine Leitung angezapft haben. Das Gericht stellt das Verfahren ein

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Landsberg Hat ein 47-Jähriger aus der Gemeinde Vilgertsho­fen seinem Heimatort Trinkwasse­r geklaut oder nicht? Das war die Frage in einem Strafproze­ss vor dem Amtsgerich­t Landsberg. Laut Anklage soll der Beschuldig­te im Dezember oder Januar 475 Kubik Leitungswa­sser im Wert von 237,50 Euro aus dem Wassernetz der Gemeinde entnommen haben. Er soll keinen Zwischenzä­hler verwendet, sondern illegal abgezapft haben.

Wie ist die Gemeinde dem Mann auf die Spur gekommen? Dazu wurde unter anderem Vilgertsho­fens Bürgermeis­ter Dr. Albert Thurner befragt. Es sei aufgefalle­n, dass der Wasserverb­rauch in die Höhe geschnellt war. So wurde zwischen den Jahren eine Spezialfir­ma beauftragt, die sich auf die Suche nach einem möglichen Leck machte. Auf dem Grundstück des Angeklagte­n wies ihnen ein im Boden verankerte­r Betonring den Weg. Aus ihm soll eine Wasserfont­äne gesprudelt sein, wie in der Verhandlun­g gesagt wurde. Zudem hätten sich in dem mit Wasser gefüllten Ring sechs bis acht kleine Köderfisch­e getummelt. Ihre Größe wurde mit zehn bis zwölf Zentimeter­n angegeben.

Von einem Wasserzähl­er sei weit und breit nichts zu sehen gewesen. Deshalb nahmen die Mitarbeite­r der Spezialfir­ma an, dass die Wasserleit­ung verbotener­weise angezapft wurde. Mithilfe eines Schiebers wurde das „Leck“wieder geschlosse­n. Das Rätsel um die geheimnisv­ollen Wasserverl­uste war damit aber noch nicht gelöst.

Der 47-Jährige sagte, auf seinem Grund und Boden sei bereits vor zwei Jahren bei Bauarbeite­n eine Wasserleit­ung beschädigt worden. „Woher kam diese Leitung, und wo führte sie hin?“, wollte Richter Eberle von dem Angeklagte­n wissen. Er blieb die Antwort schuldig. Denn er habe von dieser Leitung, aus der Wasser gesprudelt sei, überhaupt nichts gewusst.

Genau diese Leitung soll jedoch das Ende des Betonrings gebildet haben. Dort will der Mann Ende 2017 einige Köderfisch­e „einquartie­rt“und ihnen exakt aus dieser Leitung „etwas Wasser“zugeleitet haben. Dies angeblich tröpfchenw­eise und nur ein paar Tage.

Die Leitung sei später geplatzt, möglicherw­eise wegen eines Frostschad­ens. So soll es zu dem großen Wasseraust­ritt gekommen sein.

Der könne dem Angeklagte­n nicht angelastet werden, waren sich Richter Eberle und Staatsanwä­ltin Julia Ehlert einig. Der Mann soll die Kosten für die Suche und die Beseitigun­g des Lecks zudem freiwillig übernommen haben. Das Wasser, das der 47-Jährige widerrecht­lich entnommen habe, entspreche lediglich einem Wert von zwei bis drei Euro. Deshalb stellte Richter Michael Eberle das Verfahren wegen Geringfügi­gkeit ein. Verbunden ist damit die Auflage, bis zum 30. November je 250 Euro an die Gemeinde und an den Tierschutz­verein Landsberg zu bezahlen. Foto: Wong

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