Bürgerbegehren: Ist Frage zu unkonkret?
Verkehr Die Bürgerinitiative könnte vorzeitig scheitern. Diese sieht kein Problem
Landsberg Derzeit werden für das Bürgerbegehren „Erst den Verkehr planen, dann bauen“Unterschriften gesammelt. Die Stadt hält die Fragestellung des Begehrens aber für zu unbestimmt. Sie lautet wie berichtet: „Sind Sie dafür, dass die geplanten großen Wohnbauprojekte (z. B. Staufenstraße, Reischer Talweg, Pfettenstraße) solange auf den sozialen Wohnungsbau und das Einheimischen Modell beschränkt bleiben, bis ein schlüssiges und nachhaltiges Verkehrskonzept für das gesamte Stadtgebiet öffentlich vorliegt?“
Vorgabe ist bei einem Bürgerentscheid, dass es sich um eine konkrete, mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage handelt. Sie müsse hinreichend konkret sein, teilt die Stadt mit. Der Bürger müsse wissen, wofür er unterschreibe, und der Stadtrat, wie der Bürgerentscheid im Falle einer positiven Entscheidung zu vollziehen sei. „Was ist ein geplantes Wohnbauprojekt? Was ist groß? Wie wird es gestoppt? Sind vergebene Aufträge, wie beispielsweise Planungsaufträge, zu kündigen? Wann ist ein Verkehrskonzept schlüssig und nachhaltig und wer entscheidet, ob ein Verkehrskonzept schlüssig und nachhaltig ist? Warum beschränkt auf sozialen Wohnungsbau und Einheimischenmodell und nicht freier Markt – wie ist die Kausalität zum Verkehr?“, dies sind laut Mitteilung der Stadt offene Fragen.
„Ich sehe da kein Problem“, sagt einer der Mitverantwortlichen des Bürgerbegehrens, Rainer Gottwald. Es gebe ein Gerichtsurteil, wonach der Sinn des Bürgerentscheids aus der Fragestellung zu entnehmen sein müsse. „Der Sinn ist eindeutig: Zuerst den Verkehr planen, dann bauen.“Wenn ausreichend Unterschriften im Bürgerbegehren gesammelt wurden, entscheidet der Stadtrat, ob die Fragestellung zulässig ist. Sollte das Gremium ablehnen, „wird das vor Gericht angefochten“, ist sich Gottwald sicher. Dann müssen Juristen entscheiden, ob im Bürgerentscheid eine solche Frage gestellt werden darf.