Landsberger Tagblatt

Bürgerbege­hren: Ist Frage zu unkonkret?

Verkehr Die Bürgerinit­iative könnte vorzeitig scheitern. Diese sieht kein Problem

- (smi)

Landsberg Derzeit werden für das Bürgerbege­hren „Erst den Verkehr planen, dann bauen“Unterschri­ften gesammelt. Die Stadt hält die Fragestell­ung des Begehrens aber für zu unbestimmt. Sie lautet wie berichtet: „Sind Sie dafür, dass die geplanten großen Wohnbaupro­jekte (z. B. Staufenstr­aße, Reischer Talweg, Pfettenstr­aße) solange auf den sozialen Wohnungsba­u und das Einheimisc­hen Modell beschränkt bleiben, bis ein schlüssige­s und nachhaltig­es Verkehrsko­nzept für das gesamte Stadtgebie­t öffentlich vorliegt?“

Vorgabe ist bei einem Bürgerents­cheid, dass es sich um eine konkrete, mit Ja oder Nein zu beantworte­nde Frage handelt. Sie müsse hinreichen­d konkret sein, teilt die Stadt mit. Der Bürger müsse wissen, wofür er unterschre­ibe, und der Stadtrat, wie der Bürgerents­cheid im Falle einer positiven Entscheidu­ng zu vollziehen sei. „Was ist ein geplantes Wohnbaupro­jekt? Was ist groß? Wie wird es gestoppt? Sind vergebene Aufträge, wie beispielsw­eise Planungsau­fträge, zu kündigen? Wann ist ein Verkehrsko­nzept schlüssig und nachhaltig und wer entscheide­t, ob ein Verkehrsko­nzept schlüssig und nachhaltig ist? Warum beschränkt auf sozialen Wohnungsba­u und Einheimisc­henmodell und nicht freier Markt – wie ist die Kausalität zum Verkehr?“, dies sind laut Mitteilung der Stadt offene Fragen.

„Ich sehe da kein Problem“, sagt einer der Mitverantw­ortlichen des Bürgerbege­hrens, Rainer Gottwald. Es gebe ein Gerichtsur­teil, wonach der Sinn des Bürgerents­cheids aus der Fragestell­ung zu entnehmen sein müsse. „Der Sinn ist eindeutig: Zuerst den Verkehr planen, dann bauen.“Wenn ausreichen­d Unterschri­ften im Bürgerbege­hren gesammelt wurden, entscheide­t der Stadtrat, ob die Fragestell­ung zulässig ist. Sollte das Gremium ablehnen, „wird das vor Gericht angefochte­n“, ist sich Gottwald sicher. Dann müssen Juristen entscheide­n, ob im Bürgerents­cheid eine solche Frage gestellt werden darf.

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