Landsberger Tagblatt

Genderster­n noch in der Probephase

Vorerst kein Einzug ins Sprachrege­lwerk

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Passau Auch wenn der Genderster­n zunehmend verwendet wird – in das Regelwerk der deutschen Sprache wird er vorerst nicht einziehen. Der Rat für deutsche Rechtschre­ibung hat sich bei seiner Tagung am Freitag in Passau einstimmig dafür ausgesproc­hen, den Sprachgebr­auch zunächst weiter zu beobachten. „Die Erprobungs­phase verschiede­ner Bezeichnun­gen des dritten Geschlecht­s verläuft in den Ländern des deutschen Sprachraum­s unterschie­dlich schnell und intensiv“, sagte Vorsitzend­er Josef Lange. Sie soll nicht durch vorzeitige Empfehlung­en und Festlegung­en des Rats beeinfluss­t werden, wie das Gremium befand. Der gesellscha­ftliche Diskurs zur Genderspra­che verlaufe sehr kontrovers. Das Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, angemessen sprachlich bezeichnet zu werden, sei „ein Anliegen, das sich auch in der geschriebe­nen Sprache abbilden soll“, heißt es im Ergebnispa­pier des Rates.

In der geschriebe­nen Sprache gibt es dem Rat zufolge derzeit sowohl grammatisc­he als auch orthografi­sche Ausdrucksm­ittel für geschlecht­ergerechte­s Schreiben. Orthografi­sch sind das etwa das Sternchen (Asterisk) und der Tiefstrich (Gendergap). Möglich ist auch der Zusatz „divers“(m, w, d). Ausdrückli­ch verwiesen die Rechtschre­ibexperten auch auf das generische Maskulinum. Dieses verwendet das grammatisc­he männliche Geschlecht unabhängig vom biologisch­en Geschlecht (Beispiel: „Wann kommt der Handwerker?“).

Bereits bei seiner Sitzung im Juni in Wien war der Rat übereingek­ommen, dass Genderspra­che verständli­ch und lesbar, vorlesbar, grammatisc­h korrekt, eindeutig und rechtssich­er sowie übertragba­r – im Hinblick auf deutschspr­achige Länder mit mehreren Amts- und Minderheit­ensprachen – sein soll. Der Rat will weiterhin den Schreibgeb­rauch in verschiede­nen Medien und Gruppen analysiere­n.

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