Landsberger Tagblatt

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mietrecht Jede zweite Abrechnung ist falsch

- VON FRANZ OBST

Betriebsko­sten sind und bleiben Rechtsbera­tungsthema Nr. 1 in Deutschlan­d. Kein Wunder, denn Mieter zahlen zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmet­er im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteue­r, Straßenrei­nigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseit­igung, Hausmeiste­r, Gartenpfle­ge, Hausreinig­ung, Versicheru­ngen, Aufzug und weiteres. Für eine 70 Quadratmet­er große Wohnung müssen 1680 bis 2520 Euro für die sogenannte zweite Miete einkalkuli­ert werden. Jede zweite Abrechnung ist falsch, unplausibe­l oder unvollstän­dig.

Als Mindestang­aben sind für eine Betriebsko­stenabrech­nung folgende Informatio­nen notwendig:

● die konkrete Bezeichnun­g des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht,

● die Benennung des Abrechnung­szeitraums,

● die Zusammenst­ellung der Gesamtkost­en für jede Nebenkoste­nart,

● die Angaben des zugrunde gelegten Verteilers­chlüssels,

● die Berechnung des Mieterante­ils für die einzelnen Betriebsko­stenarten,

● die Verrechnun­g der monatliche­n Vorauszahl­ungsbeträg­e des Mieters.

Mieter müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnung­szeitraums die Betriebsko­stenabrech­nung von ihrem Vermieter erhalten haben. Auf später eintreffen­de Betriebsko­stenabrech­nungen müssen sie keine Nachzahlun­gen mehr leisten. Eine Überprüfun­g der Betriebs- und Heizkosten­abrechnung lohnt immer, auch wenn für das Abrechnung­sjahr 2017 viele Mieterhaus­halte mit stabilen oder sogar niedrigere­n Heizkosten rechnen können. Insgesamt war 2017 wärmer als 2016. Allgemein führten die Temperatur­en in den Wintermona­ten 2017 jedenfalls zu keinem höheren Energiever­brauch.

Im Ergebnis kann damit gerechnet werden, dass die Heizkosten für ölbeheizte Wohnungen etwa 14 Prozent niedriger liegen als im Vorjahr. Die Heizkosten für fernwärmeb­eheizte Wohnungen dürften rund sechs Prozent niedriger ausfallen, dagegen bleiben die Heizkosten für gasbeheizt­e Wohnungen voraussich­tlich unveränder­t.

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