Keine Mediation
Parkausweise Gemeinderat lehnt Vermittlung ab. Beschluss ist dem Gericht bereits mitgeteilt
Im Streit um die Parkausweise für Übernachtungsgäste einer Gaststätte am Untermüllerplatz wird es kein Mediationsverfahren geben. Laut Mitteilung der Marktgemeinde Dießen hat sich der Gemeinderat auf einen entsprechend ablehnenden Beschluss im nicht öffentlichen Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung geeinigt.
Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dr. Dietmar Wolff, hatte eine entsprechende Möglichkeit einer Mediation im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 8. November (LT berichtete) angesprochen. KarlHeinz Springer, Chef der Verwaltung: „Das Verfahren weckt falsche Hoffnungen, die aus Sicht der Marktgemeinde nicht mit einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis erfüllt werden können.“
Der Vorsitzende Richter hat im Verfahren deutlich gemacht, dass die bisher „sehr großzügig gehandhabte Praxis“des Rathauses, Parkausweise blanko und auf Vorrat auszustellen, rechtlich unzulässig sei. Darüber hinaus käme die Gemeinde mit einer Regelung, eine begrenzte Anzahl Parkplätze zu „reservieren“, in massive Gleichbehandlungsprobleme. Die Gemeinde, so Springer weiter, hätte darüber hinaus keinen realistischen und rechtlich tragbaren Vorschlag für den Fall, in dem auch die übrigen in der Mühlstraße ansässigen Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister für ihre Gäste und Kunden reservierte Stellplätze beanspruchen würden. Von den ohnehin nur auf elf Stück (plus einen Behindertenparkplatz) begrenzten Parkplätzen bliebe schnell keiner mehr übrig, was der Intention eines verkehrsberuhigten Bereiches widersprechen würde.
Ein Mediationsverfahren unter Einbeziehung aller ebenso betroffenen Gastronomen, Einzelhändler, Dienstleister und anderen stellt sich für den Markt Dießen aus den genannten und zudem rein praktischen Erwägungen ebenfalls als undurchführbar dar.
Deshalb hat sich der Marktgemeinderat gegen ein Mediationsverfahren entschieden. Dieser Beschluss wurde dem Verwaltungsgericht München gestern noch mitgeteilt. (hön)