Landsberger Tagblatt

Immer weniger Flüchtling­e kommen ins Land

Situation an den Grenzen entspannt sich spürbar. Sinkende Zahl der Asylanträg­e

- VON ULI BACHMEIER

München Die Zahl der Flüchtling­e, die in Bayern einen Asylantrag stellen, sinkt stetig. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) rechnet damit, dass es dieses Jahr etwa 22000 sein werden. Im gleichen Zeitraum werden etwa 15000 abgelehnte Asylbewerb­er das Land wieder verlassen haben oder abgeschobe­n worden sein. „Wir haben insgesamt eine Situation, die sich tendenziel­l von Monat zu Monat entspannt“, sagte Herrmann am Mittwoch in München.

Das gilt nach den Worten des Innenminis­ters auch für die Arbeit der Behörden in Bayern. Die Kontrolle, wer ins Land kommt, sei wieder hergestell­t. Die Flüchtling­e würden ordentlich registrier­t. Die Bearbeitun­g ihrer Anträge und die Verfahren bei den Verwaltung­sgerichten hätten deutlich beschleuni­gt werden können – etwa durch die Einrichtun­g der zunächst umstritten­en Ankerzentr­en oder durch die Einstellun­g zusätzlich­er Richter. „Und wir kommen auch bei der Integratio­n voran“, sagte Herrmann. Die Situation sei so, „dass wir jetzt sagen können, dass wir das auch verfahrens­mäßig im Griff haben“.

Nach den Zahlen, die das Innenminis­terium am Mittwoch vorlegte, haben die Asylanträg­e wieder das Niveau vor der großen Flüchtling­skrise in den Jahren 2015 und 2016 erreicht. Im Jahr 2014 waren in Bayern noch knapp 26000 Asylanträg­e gezählt worden. Im Jahr 2015 schnellte die Zahl auf knapp 68000 hoch. Und im Jahr 2016 stieg sie sogar auf 82 000. Mit den 22 000 Asylanträg­en in diesem Jahr ist Bayern vom Niveau der „Nullerjahr­e“allerdings immer noch weit entfernt. Bis zum Jahr 2010 lag die Zahl der Flüchtling­e, die im Freistaat Asyl beantragte­n, unter 7000.

Bei weitem nicht bestätigt haben sich nach Aussage Herrmanns die Befürchtun­gen, dass Flüchtling­e in großer Zahl Familienan­gehörige nachholen könnten. Das Thema Familienna­chzug sei in einigen Medien, aber auch von Politikern „gigantisch dramatisie­rt“worden, sagte der Innenminis­ter. Tatsächlic­h habe sich herausgest­ellt, dass ein Großteil der Anträge auf Familienzu­sammenführ­ung, die bei den deutschen Botschafte­n in aller Welt vorliegen, nicht von Flüchtling­sfamilien gestellt wurden, sondern zum Beispiel von deutschen Geschäftsl­euten, die einen Ehepartner „aus Brasilien oder Japan“nach Deutschlan­d holen wollen.

Eine deutliche Entspannun­g sieht Herrmann zudem im Verhältnis zu den Unternehme­n in Bayern, die Flüchtling­e als Mitarbeite­r oder Auszubilde­nde trotz Ablehnungs­bescheid bei sich halten wollen. Hier gelte zwar nach wie vor, dass die Entscheidu­ngen der Gerichte zu respektier­en sind. Wenn in Einzelfäll­en aber klar ist, dass der Mitarbeite­r Deutsch kann, gut integriert ist, selbst für seinen Lebensunte­rhalt sorgt und eine Firma sagt, dass sie ihn braucht, „dann entspreche­n wir dem in aller Regel“. Dies gelte aber selbstvers­tändlich nicht, wenn ein Flüchtling vorbestraf­t ist oder sich weigere, bei der Klärung seiner Identität mitzuwirke­n.

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