Landsberger Tagblatt

Gericht bremst neue Behörde aus

Lebensmitt­elkontroll­e: Firmen wehren sich

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München Die neue Spezialbeh­örde zur Überwachun­g großer Lebensmitt­elbetriebe im Freistaat wird voraussich­tlich zum Fall für den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Nach einem Regensburg­er Gerichtsur­teil, mit dem die Spezialkon­trolleure in mehreren Fällen eingebrems­t wurden und in dem die Rechtsgrun­dlage für die Behörde bemängelt wird, wird damit gerechnet, dass das Umweltmini­sterium Rechtsmitt­el einlegt.

Die neue Bayerische Kontrollbe­hörde für Lebensmitt­elsicherhe­it (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenomme­n. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmitt­elskandale geschaffen worden. Rund 600 große, überregion­al tätige Lebensmitt­elfirmen und sogenannte risikoreic­he Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsäm­tern kontrollie­rt, sondern von der KBLV. Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbaye­rn und der Oberpfalz vor dem Verwaltung­sgericht Regensburg – mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbeh­örde, mit der diese ihre Kontrollzu­ständigkei­t anzeigte, als rechtswidr­ig zurück. Begründung: Die zugrunde liegende Rechtsvors­chrift regle nicht klar genug, in welchen Fällen künftig die KBLV für Unternehme­n zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsam­t. Allerdings gibt es auch ein exakt gegenteili­ges Urteil des Verwaltung­sgerichts Würzburg.

Der SPD-Verbrauche­rexperte Florian von Brunn sprach von einem schwerwieg­enden Rückschlag für die Lebensmitt­elsicherhe­it in Bayern. „Weil hier geschlampt wurde, hängt jetzt die gesamte Reform der Lebensmitt­elüberwach­ung in der Luft.“Die Vorsitzend­e des Umweltauss­chusses im Landtag, Rosi Steinberge­r (Grüne), forderte ebenfalls, die „offensicht­lich handgestri­ckte Rechtsvors­chrift“müsse schleunigs­t rechtssich­er gemacht werden. Umweltmini­ster Thorsten Glauber (FW) verteidigt­e die Reform: „Jetzt liegen Kontrolle und Vollzug für komplexe Betriebe in einer Hand.“Ein Ministeriu­mssprecher betonte zudem, alle Unternehme­n würden weiter kontrollie­rt, von der KBLV oder den Landratsäm­tern.

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