Polizei angelogen: Mann muss hinter Gitter
Ein 25-Jähriger gibt sich als ein anderer aus. Dafür wird er in Landsberg verurteilt
Landsberg Zwei junge Männer wollten der Polizei bei zwei nächtlichen Fahrzeugkontrollen offenbar „einen Bären aufbinden“: Der eine von ihnen, 25 Jahre, gab als Fahrer des aufgehaltenen Autos einen falschen Namen an. Der andere, ein Mitfahrer, 24 Jahre, gab ihm Schützenhilfe. Das half den beiden Angeklagten nichts. Jetzt standen sie vor dem Amtsgericht. Sie wurden von Richter Michael Eberle verurteilt: Der Ältere wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und wegen Falschaussagen zu sechs Monaten Haft. Und sein Kumpel, 24, wegen versuchter Strafvereitelung ebenfalls zu sechs Monaten Gefängnis. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Vorfälle, über die vor Gericht verhandelt wurde, ereigneten sich am 18. Juli 2018: Zunächst fiel einer Polizeistreife auf, dass ihr ein Auto mit hoher Geschwindigkeit entgegenkam. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und führten eine Verkehrskontrolle durch. Was geschah dann? Der Fahrer soll ausgestiegen sein, mehrmals den gleichen Namen genannt und auch gesagt haben, dass er seinen Führerschein nicht dabei habe. Der Mitangeklagte bestätigte die Angaben des Kumpels – und forderte, dass die Polizei gegen ihn keine Ermittlungen einleitet. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob die Angaben des Fahrers stimmen oder nicht. Also fuhren die Polizisten mit dem Fahrer zur Inspektion. Dort schaute man bei den Bildern im Polizeicomputer nach. Treffer: Der 25-Jährige hatte falsch ausgesagt und einen Verwandten als Fahrer genannt. Dieser war ein paar Stunden vorher wegen eines anderen Deliktes bei der Polizei und deswegen schon bekannt gewesen.
Kurze Zeit nach der Vernehmung des Fahrers kam der Polizeistreife dann das Auto, das der 25-Jährige gefahren hatte, erneut entgegen. Darin befand sich wiederum dessen 24-jähriger Bekannter. Dieser forderte die Polizisten erneut auf, keine Ermittlungen gegen den Fahrer in die Wege zu leiten.
Auch der 25-jährige Fahrer war, wie der von ihm genannte Verwandte, bei Polizei und Justiz längst bekannt.
Erst wenige Wochen vor der nächtlichen Verkehrskontrolle hatten sich für ihn die Gefängnistore nach einer längeren Haft geöffnet. Bei ihm stellte sich heraus, dass er derzeit überhaupt keinen Führerschein hat. Das Dokument wurde wegen eines anderen Deliktes sichergestellt. Vor Gericht kam von dem Mann nicht viel rüber, er verhielt sich ziemlich ruhig. Nur als er hörte, dass er sechs Monate hinter Gitter gehen soll, meinte er, dass ihm das doch nichts bringe. Und er stellte die Frage, ob es für ihn vielleicht eine Therapie geben würde. Temperamentvoller verhielt sich der 24-jährige Mitangeklagte: „Am besten ist es wohl, wenn ich nichts sage“, meinte er in seinem Schlusswort. Denn ihm werde ja nichts geglaubt. Neben der Bewährungsstrafe wurde gegen ihn eine Geldbuße von 1200 Euro verhängt. Foto: Jordan