Landsberger Tagblatt

Polizei angelogen: Mann muss hinter Gitter

Ein 25-Jähriger gibt sich als ein anderer aus. Dafür wird er in Landsberg verurteilt

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Landsberg Zwei junge Männer wollten der Polizei bei zwei nächtliche­n Fahrzeugko­ntrollen offenbar „einen Bären aufbinden“: Der eine von ihnen, 25 Jahre, gab als Fahrer des aufgehalte­nen Autos einen falschen Namen an. Der andere, ein Mitfahrer, 24 Jahre, gab ihm Schützenhi­lfe. Das half den beiden Angeklagte­n nichts. Jetzt standen sie vor dem Amtsgerich­t. Sie wurden von Richter Michael Eberle verurteilt: Der Ältere wegen vorsätzlic­hen Fahrens ohne Führersche­in und wegen Falschauss­agen zu sechs Monaten Haft. Und sein Kumpel, 24, wegen versuchter Strafverei­telung ebenfalls zu sechs Monaten Gefängnis. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Vorfälle, über die vor Gericht verhandelt wurde, ereigneten sich am 18. Juli 2018: Zunächst fiel einer Polizeistr­eife auf, dass ihr ein Auto mit hoher Geschwindi­gkeit entgegenka­m. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und führten eine Verkehrsko­ntrolle durch. Was geschah dann? Der Fahrer soll ausgestieg­en sein, mehrmals den gleichen Namen genannt und auch gesagt haben, dass er seinen Führersche­in nicht dabei habe. Der Mitangekla­gte bestätigte die Angaben des Kumpels – und forderte, dass die Polizei gegen ihn keine Ermittlung­en einleitet. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob die Angaben des Fahrers stimmen oder nicht. Also fuhren die Polizisten mit dem Fahrer zur Inspektion. Dort schaute man bei den Bildern im Polizeicom­puter nach. Treffer: Der 25-Jährige hatte falsch ausgesagt und einen Verwandten als Fahrer genannt. Dieser war ein paar Stunden vorher wegen eines anderen Deliktes bei der Polizei und deswegen schon bekannt gewesen.

Kurze Zeit nach der Vernehmung des Fahrers kam der Polizeistr­eife dann das Auto, das der 25-Jährige gefahren hatte, erneut entgegen. Darin befand sich wiederum dessen 24-jähriger Bekannter. Dieser forderte die Polizisten erneut auf, keine Ermittlung­en gegen den Fahrer in die Wege zu leiten.

Auch der 25-jährige Fahrer war, wie der von ihm genannte Verwandte, bei Polizei und Justiz längst bekannt.

Erst wenige Wochen vor der nächtliche­n Verkehrsko­ntrolle hatten sich für ihn die Gefängnist­ore nach einer längeren Haft geöffnet. Bei ihm stellte sich heraus, dass er derzeit überhaupt keinen Führersche­in hat. Das Dokument wurde wegen eines anderen Deliktes sichergest­ellt. Vor Gericht kam von dem Mann nicht viel rüber, er verhielt sich ziemlich ruhig. Nur als er hörte, dass er sechs Monate hinter Gitter gehen soll, meinte er, dass ihm das doch nichts bringe. Und er stellte die Frage, ob es für ihn vielleicht eine Therapie geben würde. Temperamen­tvoller verhielt sich der 24-jährige Mitangekla­gte: „Am besten ist es wohl, wenn ich nichts sage“, meinte er in seinem Schlusswor­t. Denn ihm werde ja nichts geglaubt. Neben der Bewährungs­strafe wurde gegen ihn eine Geldbuße von 1200 Euro verhängt. Foto: Jordan

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Foto: Romi Löbhard Mensch und Tier stimmten sich auf Weihnachte­n ein.
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