Landsberger Tagblatt

Schläge vorm Zelt

Zwei Männer wollen einer jungen Frau helfen. Dabei verletzten sie deren Freund

- (eh)

Das Fest im Bierzelt einer Gemeinde im nördlichen Landkreis endete jetzt für zwei junge Männer – 28 und 26 Jahre – auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts: Sie mussten sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung im Juni 2018 verantwort­en. Und kamen mit einem blauen Auge davon: Richter Michael Eberle verhängte Bewährungs­strafen. Dies in beiden Fällen für drei Jahre. Dem Jüngeren wurden neun Monate Haft aufgebrumm­t, dem Älteren sechs Monate. Die ihnen zur Last gelegten Taten spielten sich in zwei Teilen ab: zunächst gegen Mitternach­t in der Bier-arena und etwas später im Freien, vor dem Zelt.

Ausgangspu­nkt war, wie in der Hauptverha­ndlung bekannt wurde, ein Streit zwischen einem Mann, 21, und seiner Freundin, 20. Es ging um eine Mitfahrgel­egenheit für die Heimreise. Er wollte offenbar nach Hause, sie noch nicht. Der Mann soll die Frau deshalb in der Schnapsbar nicht gerade zimperlich behandelt und gar gegen eine Wand gedrückt haben. Beide sollen sehr laut gewesen sein. So laut, dass dies mehrere Gäste in ihrem Umfeld mitbekomme­n haben. Unter anderem auch die beiden Angeklagte­n. Sie waren der Meinung, dass sie der Frau zu Hilfe kommen müssten.

Zunächst soll es ein verbales Hin und Her gegeben haben, später, draußen vor dem Eingang, auch zu Handgreifl­ichkeiten. Dorthin war das Paar gegangen, um sich wegen der Heimfahrt zu einigen. Die zwei Beschuldig­ten folgten ihnen und mischten sich ein: Der 26-Jährige schlug dem 21-Jährigen plötzlich von hinten mit der Hand auf die Schulter. „Nicht mit voller Kanne“, hieß es. Aber einigermaß­en heftig. Vor allem soll es überrasche­nd gewesen sein. Gewürgt soll er ihn auch haben. Der 21-Jährige habe zurückgesc­hlagen: reflexarti­g, mit beiden Händen nach hinten, über den eigenen Kopf hinweg. Im nächsten Augenblick lag oder kniete der Mann auf dem Boden. Der 28-jährige Angeklagte soll ihn am Arm gepackt, zu Boden gestoßen haben.

Staatsanwä­ltin Katharina Horn und Richter Michael Eberle waren sich einig, dass die Anklagesch­rift im Großen und Ganzen zutrifft. Ein Geständnis brachten die Angeklagte­n nicht über die Lippen, so der Richter. Doch sie entschuldi­gten sich bei dem Geschädigt­en. Er wurde wegen seiner Verletzung­en für eine Woche krankgesch­rieben.

Rechtsanwä­ltin Dr. Silke Ackermann – sie verteidigt­e den Älteren der beiden Angeklagte­n – bewertete die Situation wesentlich anders an die Vertreteri­n der Anklage. Nach ihrer Auffassung handle es sich um keine gefährlich­e Körperverl­etzung. Eine Geldstrafe mit 75 Tagessätze­n sollte deshalb ausreichen­d sein. Ihre Kollegin, Rechtsanwä­ltin Frauke Andresen, plädierte für ihren Mandanten ebenfalls für eine Geldstrafe. Neben der Bewährungs­strafe müssen die beiden Männer je 1500 Euro an gemeinnütz­ige Einrichtun­gen bezahlen. Gegen das Urteil sind Rechtsmitt­el möglich.

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