Schläge vorm Zelt
Zwei Männer wollen einer jungen Frau helfen. Dabei verletzten sie deren Freund
Das Fest im Bierzelt einer Gemeinde im nördlichen Landkreis endete jetzt für zwei junge Männer – 28 und 26 Jahre – auf der Anklagebank des Amtsgerichts: Sie mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Juni 2018 verantworten. Und kamen mit einem blauen Auge davon: Richter Michael Eberle verhängte Bewährungsstrafen. Dies in beiden Fällen für drei Jahre. Dem Jüngeren wurden neun Monate Haft aufgebrummt, dem Älteren sechs Monate. Die ihnen zur Last gelegten Taten spielten sich in zwei Teilen ab: zunächst gegen Mitternacht in der Bier-arena und etwas später im Freien, vor dem Zelt.
Ausgangspunkt war, wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, ein Streit zwischen einem Mann, 21, und seiner Freundin, 20. Es ging um eine Mitfahrgelegenheit für die Heimreise. Er wollte offenbar nach Hause, sie noch nicht. Der Mann soll die Frau deshalb in der Schnapsbar nicht gerade zimperlich behandelt und gar gegen eine Wand gedrückt haben. Beide sollen sehr laut gewesen sein. So laut, dass dies mehrere Gäste in ihrem Umfeld mitbekommen haben. Unter anderem auch die beiden Angeklagten. Sie waren der Meinung, dass sie der Frau zu Hilfe kommen müssten.
Zunächst soll es ein verbales Hin und Her gegeben haben, später, draußen vor dem Eingang, auch zu Handgreiflichkeiten. Dorthin war das Paar gegangen, um sich wegen der Heimfahrt zu einigen. Die zwei Beschuldigten folgten ihnen und mischten sich ein: Der 26-Jährige schlug dem 21-Jährigen plötzlich von hinten mit der Hand auf die Schulter. „Nicht mit voller Kanne“, hieß es. Aber einigermaßen heftig. Vor allem soll es überraschend gewesen sein. Gewürgt soll er ihn auch haben. Der 21-Jährige habe zurückgeschlagen: reflexartig, mit beiden Händen nach hinten, über den eigenen Kopf hinweg. Im nächsten Augenblick lag oder kniete der Mann auf dem Boden. Der 28-jährige Angeklagte soll ihn am Arm gepackt, zu Boden gestoßen haben.
Staatsanwältin Katharina Horn und Richter Michael Eberle waren sich einig, dass die Anklageschrift im Großen und Ganzen zutrifft. Ein Geständnis brachten die Angeklagten nicht über die Lippen, so der Richter. Doch sie entschuldigten sich bei dem Geschädigten. Er wurde wegen seiner Verletzungen für eine Woche krankgeschrieben.
Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann – sie verteidigte den Älteren der beiden Angeklagten – bewertete die Situation wesentlich anders an die Vertreterin der Anklage. Nach ihrer Auffassung handle es sich um keine gefährliche Körperverletzung. Eine Geldstrafe mit 75 Tagessätzen sollte deshalb ausreichend sein. Ihre Kollegin, Rechtsanwältin Frauke Andresen, plädierte für ihren Mandanten ebenfalls für eine Geldstrafe. Neben der Bewährungsstrafe müssen die beiden Männer je 1500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen bezahlen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.