Landsberger Tagblatt

Kein Anspruch auf Parkplätze

Die Klage der Wirtsleute Brink wurde abgewiesen

-

Der Gasthof Unterbräu in Dießen hat keinen Anspruch auf Ausnahmepa­rkgenehmig­ungen für Übernachtu­ngsgäste im verkehrsbe­ruhigten Bereich am Untermülle­rplatz. Eine Klage der Wirtsleute Anna und Martin Brink gegen den Markt Dießen wurde am Mittwoch vom Bayerische­n Verwaltung­sgericht München (23. Kammer) abgewiesen. Wie berichtet hatte die Gemeinde ihrerseits einer Mediation nicht zugestimmt. Die Urteilsbeg­ründung wird den am Parkplatzs­treit beteiligte­n Parteien binnen eines Monats zugestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Martin Brink nahm die Nachricht gelassen. Stellung möchte er zum Urteil aber erst beziehen, wenn die Begründung vorliegt. Bürgermeis­ter Herbert Kirsch war wegen terminlich­er Verpflicht­ungen vor Redaktions­schluss für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

Bereits in der mündlichen Verhandlun­g am 8. November hatte das Gericht unter Leitung des Vorsitzend­en Richters Dr. Dietmar Wolff die Parteien auf die gängige Rechtsprec­hung hingewiese­n, wonach entgegen der bisherigen Praxis das Ausstellen von Ausnahmepa­rkgenehmig­ungen für Gäste „auf Vorrat“, ohne dass die Nutzer darin namentlich genannt würden, nicht mehr in Betracht kommen dürfe. Diese Regelung zwischen der Gemeinde und einigen Übernachtu­ngsbetrieb­en war in Dießen jedoch lange üblich, wurde aber bezüglich des Gasthofs Unterbräu im Zuge des Umbaus von Mühlstraße und Untermülle­rplatz in eine verkehrsbe­ruhigte Zone vom Gemeindera­t mehrheitli­ch gekippt. Eine Entscheidu­ng, die die Brinks so nicht akzeptiere­n wollten.

In Betracht, so ein Hinweis des Gerichts während der mündlichen Verhandlun­g, käme für den Gasthof Unterbräu allenfalls eine Verfügbark­eit von Parkplätze­n über Zusatzzeic­hen, etwa am Mühlbach.

Diese Option war in der Verhandlun­g vom 8. November nicht streitgege­nständlich. Wie die Pressestel­le des Gerichts auf Anfrage ebenfalls mitteilte, haben die Wirtsleute als Kläger die Möglichkei­t, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Urteilsbeg­ründung Berufung beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of einzulegen. (una)

 ?? Archivfoto: jor ?? Die Klage auf Ausnahmepa­rkgenehmig­ungen für Übernachtu­ngsgäste am Untermülle­rplatz durch die Wirtsleute Brink wurde vor Gericht abgewiesen.
Archivfoto: jor Die Klage auf Ausnahmepa­rkgenehmig­ungen für Übernachtu­ngsgäste am Untermülle­rplatz durch die Wirtsleute Brink wurde vor Gericht abgewiesen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany