Kapitän Reisch muss vor Gericht
Aufregung um eine mögliche Ehrenring-Verleihung
Life-Line-Kapitän Claus-Peter Reisch muss sich seit Anfang Juli vor Gericht verantworten. Dabei geht es gar nicht einmal darum, dass Reisch 234 Flüchtlinge vor Lybien gerettet und nicht, wie von Italien angewiesen an die lybische Küstenwache übergeben hat. Vielmehr geht es vor Gericht auf Malta um die Beflaggung. Denn die Lifeline war nicht ins niederländische Schiffsregister eingetragen und soll laut Maltas Premier Joseph Muscat von den niederländischen Behörden als staatenlos bezeichnet worden sein. Damit hätte der 57-jährige Kapitän im Mittelmeer gar nicht unterwegs gewesen sein dürfen. Nach zwei Gerichtsterminen wurde ihm gegen eine Kaution über 5000 Euro erlaubt, in die Heimat zurück zu fliegen um seine Mutter zu besuchen.
Die SPD–Landtagsfraktion in München hat den Kapitän mit dem Europa-Preis auszeichnet, dotiert mit 2500 Euro. Auch in seiner Heimatstadt Landsberg werden Gedanken laut, Reisch mit dem Landsberger Ehrenring für seine Verdienste zu ehren. Das beantragt Ende Juli der ÖDP-Stadtrat Stefan Meiser. Das sorgt für Aufregung und Wirbel. Denn laut Meiser soll Oberbürgermeister Mathias Neuner versucht haben, den Kapitän zum Verzicht auf den Ehrenring zu bewegen. Das bestätigt auch Reisch. Neuner habe das Thema Ehrenring bei einem Gespräch auf offener Straße angesprochen. Dabei habe er gesagt, Reisch solle von vornherein darauf verzichten, da dieses Thema den Stadtrat spalte.
Oberbürgermeister Neuner schildert den Vorgang anders. Reisch habe ihn auf der Straße angesprochen. Daraufhin habe er, Neuner, seine Bedenken vorgetragen, das Thema Flüchtlingshilfe im Mittelmeer im Stadtrat zu diskutieren.
An Stadtrat Meiser schreibt der OB: „Ehrungsfälle werden traditionell und zwingend nichtöffentlich beraten. Nur so haben die Stadträte die Möglichkeit, ohne Einfluss der Öffentlichkeit und unvoreingenommen das Für und Wider einer Ehrung zu diskutieren.“
Seit 1982 verleiht die Stadt Landsberg Ehrenringe an Personen die „sich in kommunaler, sozialer wirtschaftlicher oder kultureller Hinsicht im öffentlichen Leben hervorragende Verdienste erworben haben.“Für einen entsprechenden Beschluss ist eine Zwei-DrittelMehrheit erforderlich.