Von Baulinien und Baugrenzen
Diskussion Wie nah darf in der Leitenbergstraße in Alt-Kaufering an die Straße gebaut werden?
Kaufering Der Bereich eines Grundstücks, der bebaut werden darf, wird im Bebauungsplan durch Baugrenzen und Baulinien festgelegt. Über Baulinien, auch Fluchtlinien genannt, wurde in der jüngsten Sitzung des Kauferinger Marktgemeinderats diskutiert. Dabei ging es darum, wie nah künftig in der Leitenbergstraße in Alt-Kaufering an die Straße gebaut werden darf.
Mit einem Bebauungsplan möchte der Gemeinderat den dörflichen Charakter in Alt-Kaufering erhalten. Dazu müssen aber genaue Festlegungen getroffen werden. In der jüngsten Sitzung wurde nun über die Bebauungspläne „UnterdorfOst“und „Kirchberg-Nord“diskutiert. Dabei ging es in erster Linie darum, wie landwirtschaftliche Hofstellen künftig bebaut werden können, ohne dass sich das gesamte Dorfbild entscheidend ändert oder Grünflächen verschwinden.
Christine Knäucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat sich dazu Gedanken gemacht und diese in der Sitzung vorgetragen. Die Leitenbergstraße bezeich- nete sie dabei als „Herzstück“des Dorfes. Die Gebäude stehen dort nahe an der Straße, im Falle eines Neubaus sollte daher nicht weiter als einen Meter von der Fahrbahn abgerückt werden. Im Plan dargestellt wird dies durch eine Baulinie. Und Christine Knäucker machte in der Sitzung deutlich, dass sie dafür kämpfen werde. Gabriele Hunger (CSU) erinnerte daran, dass nicht jeder Bewohner so nah an der Straße wohnen möchte. Ihr Fraktionskollege Anton Widmann sagte, derzeit würden meist Stallungen direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße stehen. Gabriele Hunger wollte daher beantragen, die Baulinie bei allen betroffenen Grundstücken in der Leitenbergstraße um zwei Meter zurückzuversetzen. Das hätte Auswirkungen auf den kompletten Bebauungsplan, meinte Planerin Knäucker. „Wenn wir von den Baulinien abrücken, müssen wir auch die Baugrenzen ändern“, meinte sie.
Das wollte die Dritte Bürgermeisterin nun auch nicht. Und so zog Gabriele Hunger ihren Antrag wieder zurück, nachdem auch Geschäftsstellenleiter Rainer Biedermann vor den Folgen für die gesamte Planung gewarnt hatte. So stimmte der Marktgemeinderat, wenn auch mit Gegenstimmen, zu, die beiden Bebauungspläne zu billigen und noch einmal auszulegen. Jetzt können Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange noch einmal Stellung dazu nehmen.