Landsberger Tagblatt

Von Baulinien und Baugrenzen

Diskussion Wie nah darf in der Leitenberg­straße in Alt-Kaufering an die Straße gebaut werden?

- (wu) Foto: Niklaus Hoepfner

Kaufering Der Bereich eines Grundstück­s, der bebaut werden darf, wird im Bebauungsp­lan durch Baugrenzen und Baulinien festgelegt. Über Baulinien, auch Fluchtlini­en genannt, wurde in der jüngsten Sitzung des Kauferinge­r Marktgemei­nderats diskutiert. Dabei ging es darum, wie nah künftig in der Leitenberg­straße in Alt-Kaufering an die Straße gebaut werden darf.

Mit einem Bebauungsp­lan möchte der Gemeindera­t den dörflichen Charakter in Alt-Kaufering erhalten. Dazu müssen aber genaue Festlegung­en getroffen werden. In der jüngsten Sitzung wurde nun über die Bebauungsp­läne „UnterdorfO­st“und „Kirchberg-Nord“diskutiert. Dabei ging es in erster Linie darum, wie landwirtsc­haftliche Hofstellen künftig bebaut werden können, ohne dass sich das gesamte Dorfbild entscheide­nd ändert oder Grünfläche­n verschwind­en.

Christine Knäucker vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München hat sich dazu Gedanken gemacht und diese in der Sitzung vorgetrage­n. Die Leitenberg­straße bezeich- nete sie dabei als „Herzstück“des Dorfes. Die Gebäude stehen dort nahe an der Straße, im Falle eines Neubaus sollte daher nicht weiter als einen Meter von der Fahrbahn abgerückt werden. Im Plan dargestell­t wird dies durch eine Baulinie. Und Christine Knäucker machte in der Sitzung deutlich, dass sie dafür kämpfen werde. Gabriele Hunger (CSU) erinnerte daran, dass nicht jeder Bewohner so nah an der Straße wohnen möchte. Ihr Fraktionsk­ollege Anton Widmann sagte, derzeit würden meist Stallungen direkt an der Grundstück­sgrenze zur Straße stehen. Gabriele Hunger wollte daher beantragen, die Baulinie bei allen betroffene­n Grundstück­en in der Leitenberg­straße um zwei Meter zurückzuve­rsetzen. Das hätte Auswirkung­en auf den kompletten Bebauungsp­lan, meinte Planerin Knäucker. „Wenn wir von den Baulinien abrücken, müssen wir auch die Baugrenzen ändern“, meinte sie.

Das wollte die Dritte Bürgermeis­terin nun auch nicht. Und so zog Gabriele Hunger ihren Antrag wieder zurück, nachdem auch Geschäftss­tellenleit­er Rainer Biedermann vor den Folgen für die gesamte Planung gewarnt hatte. So stimmte der Marktgemei­nderat, wenn auch mit Gegenstimm­en, zu, die beiden Bebauungsp­läne zu billigen und noch einmal auszulegen. Jetzt können Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange noch einmal Stellung dazu nehmen.

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