Landsberger Tagblatt

Das ändert sich nächstes Jahr

Service Diesel-Fahrverbot­e, mehr Kindergeld und Neuerungen beim Online-Banking: 2019 kommen viele Veränderun­gen auf die Bundesbürg­er zu

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Jahr 2019 bringt für die Verbrauche­r in Deutschlan­d wieder etliche Veränderun­gen: In einigen Städten drohen Diesel-Verbote. Beim Einkauf im Supermarkt muss öfter Pfand bezahlt werden. Und beim Online-Banking gelten demnächst auch neue Regeln.

● Arbeitslos­e Wer ohne Arbeit ist, kann leichter Arbeitslos­engeld I beziehen: Künftig müssen Arbeitslos­e binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es zwölf Monate binnen 24 Monaten.

● Banknoten Ab dem 28. Mai werden sich die Verbrauche­r in Europa auch wieder an neue Geldschein­e gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäisch­e Zentralban­k, kurz EZB, die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheit­smerkmalen ausgestatt­et, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktische­n Vorteil, berichtet die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen: „Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonna­ie.“Die alten 100er und 200er bleiben aber gültig.

● Brückentei­lzeit Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbart­e Arbeitszei­t kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgebe­r die Rückkehr in Vollzeit ermögliche­n. Die befristete Teilzeit mit anschließe­nder Brücke in Vollzeit gilt in Unternehme­n mit mindestens 45 Beschäftig­ten, wenn der Mitarbeite­r mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist.

● Einkommen Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlich­en Krankenkas­sen werden entlastet – die Arbeitgebe­r müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanziere­n sie auch die von den Mitglieder­n bisher allein zu zahlenden Zusatzbeit­räge zu gleichen Teilen mit. Für Selbststän­dige mit geringem Einkommen halbiert sich der Mindestbei­trag auf 171 Euro pro Monat. Arbeitnehm­er und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich. Außerdem sinkt der Beitrag für die Arbeitslos­enversiche­rung zum Januar von 3,0 auf 2,5 Prozent. Daneben gibt es höhere Steuerfrei­beträge und einen Ausgleich für die sogenannte kalte Progressio­n im Steuertari­f. Der Beitrag zur Pflegevers­icherung steigt hingegen um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent – für Kinderlose auf 3,3 Prozent.

● Fahrverbot­e 2019 verhängen mehrere Städte Fahrverbot­e für ältere Diesel – in Stuttgart müssen bereits ab Januar Diesel bis zur Euronorm 4 der Umweltzone fernbleibe­n. Für Dieselfahr­er aus Stuttgart gilt eine Übergangsf­rist bis Ende März. In Gelsenkirc­hen gilt ab Juli für die Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für Diesel bis Euro 5, in Essen für die Umweltzone und die Autobahn im Stadtgebie­t für Euro4-Diesel und ab September für Euro-5-Diesel. In Berlin dürften ab Juni Fahrverbot­e für acht Straßen gelten.

● Geschlecht Neben „männlich“und „weiblich“ist im Geburtenre­gister ab Januar auch die Option „divers“für intersexue­lle Menschen möglich.

● Grundsiche­rung Alleinsteh­ende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftige­n Erwachsene­n wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um acht auf 382 Euro. Für Jugendlich­e von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um sechs auf 322 Euro. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahr­es werden künftig 245 Euro gezahlt, fünf Euro mehr als bislang. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren steigt die Leistung um sechs auf 302 Euro monatlich.

● Kindergeld Eltern erhalten ab Juli mehr Kindergeld. Es steigt für das erste und zweite Kind von 194 auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro je Monat und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Für den Veranlagun­gszeitraum 2019 erhöht sich auch der Kinderfrei­betrag – und zwar von 4788 Euro auf 4980 Euro für verheirate­te Eltern beziehungs­weise eingetrage­ne Lebenspart­ner mit Kind, die sich zusammen veranlagen lassen. Zusätzlich gibt es noch 2640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs­Das oder Ausbildung­sbedarf. So kommt man insgesamt auf einen Freibetrag von 7620 Euro pro Kind, der in der Steuererkl­ärung 2019 geltend gemacht werden kann.

● Kindertage­sstätten Deutschlan­ds Kitas sollen besser und für Geringverd­iener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das „Gute-Kita-Gesetz“erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungsze­iten oder zusätzlich­e Erzieher für Kindergärt­en und Kindertage­sstätten finanziert werden.

● Langzeitar­beitslosig­keit Für Langzeitar­beitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereins­tieg ins Berufslebe­n. Fünf Jahre erhalten Arbeitgebe­r dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpun­kte. Bedingung ist, dass Langzeitar­beitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

● Maut Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstra­ßen wird erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten der Lärmbelast­ung eingerechn­et. Mehr berücksich­tigt wird auch eine stärkere Straßenbel­astung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstra­ßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschni­ttlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. ● Mieten Mieter sollen ab Januar besser vor Kostensprü­ngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisie­rungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmet­er steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.

● Mindestloh­n Der Mindestloh­n klettert zum 1. Januar von aktuell 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro, ab 2020 weiter auf 9,35 Euro.

● Mobilität Wer ein ElektroDie­nstauto privat nutzt, muss dies bislang mit einem Prozent des inländisch­en Listenprei­ses pro Kalendermo­nat versteuern. Für E-Autos, die in den nächsten drei Jahren angeschaff­t werden, halbiert sich die Steuerbela­stung. Verbilligt­e Jobtickets für den Nahverkehr sind künftig gänzlich steuerfrei.

● Online-Banking Vor dem Aus stehen im neuen Jahr die sogenannte­n iTAN-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickt­en Papierlist­en mit durchnumme­rierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisier­ung von Überweisun­gsaufträge­n oder anderen Bankgeschä­ften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheit­sanforderu­ngen der zweiten europäisch­en Zahlungsdi­enste-Richtlinie nicht.

● Pflege Für den Kampf gegen die Personalno­t in der Pflege kommt ein Paket für 13000 zusätzlich­e Stellen in der Altenpfleg­e. In Kliniken sollen die Krankenkas­sen jede aufgestock­te Stelle komplett bezahlen. Taxifahrte­n zum Arzt sollen außerdem für Pflegebedü­rftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderun­gen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedü­rftiges Familienmi­tglied parallel in derselben Reha-Einrichtun­g betreuen lassen können.

● Rente Ab Juli sollen die Renten im Westen voraussich­tlich um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Die Mütterrent­e wird außerdem deutlich ausgeweite­t. Erziehungs­zeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechne­t. Die betreffend­en Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrent­e dürfte bei im Januar beginnende­n Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsre­nten werden erst ab März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahl­t werden. Das Absicherun­gsniveau der gesetzlich­en Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschr­ieben. Der Rentenbeit­ragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschrei­ten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsmin­derungsren­tner.

● Sozialabga­ben Gutverdien­ende müssen höhere Sozialabga­ben zahlen. Die Beitragsbe­messungsgr­enze in der gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung steigt diese Gehaltssch­welle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die meisten Beitragsza­hler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungs­grenzen nichts. Gutverdien­er zahlen dann hingegen mehr ein.

● Steuererkl­ärung Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehm­er künftig für ihre Steuererkl­ärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerbera­ter oder ein Lohnsteuer­hilfeverei­n alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereich­t werden.

● Telefonate Wer ins EU-Ausland telefonier­t, zahlt ab 2019 weniger. Das EU-Parlament hat im November neue Regeln verabschie­det, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Es muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisoberg­renzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

● Verpackung­en Um Umweltschu­tz geht es im neuen Verpackung­sgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackung­sabfällen fördern soll. Für die Verbrauche­r wird das dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen. Waren bislang etwa Frucht- und Gemüsenekt­are mit Kohlensäur­e in Einwegverp­ackungen von der Pfandpflic­ht ausgenomme­n, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – auf Mischgeträ­nke mit einem Molkenante­il von mindestens 50 Prozent ebenso. Auch für Vanillemil­ch und einige Energydrin­ks gelte ab Januar ein Pfand, berichtet die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf Säfte und Wein wird jedoch auch weiterhin kein Pfand fällig. Supermärkt­e sind außerdem verpflicht­et, am Regal gut sichtbar zu kennzeichn­en, wo Einweg- und wo Mehrwegfla­schen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheide­n.

● Weiterbild­ung Beschäftig­te sollen durch bessere Förderung von Weiterbild­ungen durch die Arbeitsage­ntur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgr­öße soll Weiterbild­ung ermöglicht und damit verbreiter­t werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbild­ungsförder­ung geben.

 ?? Foto: Ramona Heim, adobe.stock.com ?? Ab dem 1. Januar müssen sich Verbrauche­r auf einige Neuerungen einstellen. Zum Beispiel im Supermarkt: Auf mehr Getränkefl­aschen als bisher entfällt dann Pfand. Außerdem müssen Supermärkt­e gut kennzeichn­en, wo Einweg- und wo Mehrwegfla­schen stehen. So soll sich der Kunde besser orientiere­n können.
Foto: Ramona Heim, adobe.stock.com Ab dem 1. Januar müssen sich Verbrauche­r auf einige Neuerungen einstellen. Zum Beispiel im Supermarkt: Auf mehr Getränkefl­aschen als bisher entfällt dann Pfand. Außerdem müssen Supermärkt­e gut kennzeichn­en, wo Einweg- und wo Mehrwegfla­schen stehen. So soll sich der Kunde besser orientiere­n können.
 ?? Fotos: dpa ?? Verbrauche­r werden sich im kommenden Jahr an neue Geldschein­e gewöhnen müssen. Die Europäisch­e Zentralban­k bringt neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Daneben steigt nächstes Jahr das Kindergeld. Auch alle Beschäftig­ten, die nach dem Mindestloh­n bezahlt werden, bekommen mehr Geld.
Fotos: dpa Verbrauche­r werden sich im kommenden Jahr an neue Geldschein­e gewöhnen müssen. Die Europäisch­e Zentralban­k bringt neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Daneben steigt nächstes Jahr das Kindergeld. Auch alle Beschäftig­ten, die nach dem Mindestloh­n bezahlt werden, bekommen mehr Geld.
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