Landsberger Tagblatt

Glatteis-Sturz: Mann will 10 000 Euro

Gemeinde muss für Unfall nicht haften

-

Kochel am See Die Gemeinde Kochel am See muss nach dem Sturz eines Mannes auf winterglat­ter Straße kein Schmerzens­geld zahlen. Das hat das Landgerich­t München II am Freitag entschiede­n. Der heute 59 Jahre alte Münchner war vor fast genau vier Jahren – am 30. Dezember 2014 – zu einem Friseurter­min nach Schlehdorf gefahren, das zur Verwaltung­sgemeinsch­aft Kochel gehört. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er auf einer abschüssig­en Straße. An dem Tag hatte es durchgehen­d geschneit, die Gemeinde hatte die Straßen nicht mit Rollsplitt gestreut – weil Streuen bei Dauerschne­e aus Sicht der Kommune nichts gebracht hätte. Der Mann erlitt eine Knieverlet­zung, sechs Wochen später wurde auch noch eine Hirnblutun­g festgestel­lt. Er gab an, auf einer Eisfläche unter der Schneedeck­e ausgerutsc­ht zu sein.

Zwei Jahre nach dem Sturz reichte er Klage ein und verlangte mindestens 10000 Euro Schmerzens­geld. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 14 500 Euro. Das Geld steht dem Kläger aus Sicht des Gerichts aber nicht zu. „In Situatione­n, in denen Streuen keinen Sinn ergibt“, habe die Gemeinde nicht die Pflicht zu streuen, entschied der Richter und wies die Klage ab. Wären die Straßen am Tag des Sturzes großflächi­g vereist gewesen, wäre die Kommune in der Streupflic­ht gewesen. „Es handelte sich aber – wenn überhaupt – um eine einzelne, punktuelle Eisfläche.“Laut diversen Urteilen des Bundesgeri­chtshofes müsse der Winterdien­st der zuständige­n Gemeinde auch immer zumutbar sein. „Bei allgemeine­r Glätte ist zu streuen – aber nicht bei punktuelle­n Glättestel­len.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany