Landsberger Tagblatt

Pünktlich sein

Baukinderg­eld Antrag spätestens drei Monate nach Einzug stellen

- Tmn

Familien und Alleinerzi­ehende müssen Anträge auf das neue Baukinderg­eld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug im KfW-Zuschusspo­rtal stellen. Wichtig sind laut der Kfw-Bankengrup­pe das Alter und der Wohnort der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstel­lung. Jedes Kind, für das die Förderung beantragt wird, muss zu Hause wohnen und unter 18 Jahren alt sein. Für Kinder, die nach der Antragstel­lung geboren werden, gibt es keine Förderung.

Für den Antrag muss man sich im KfW-Zuschusspo­rtal registrier­en und hierüber die notwendige­n Nachweise hochladen. Das sind zum einen die Einkommens­teuerbesch­eide des Antragstel­lers und des Ehepartner­s, Lebenspart­ners oder Partners aus eheähnlich­er Gemeinscha­ft des vorletzten und vorvorletz­ten Jahres – also für Anträge in 2019 die von 2016 und 2017. Zum anderen werden eine Meldebestä­tigung und der aktuelle Grundbucha­uszug verlangt. Die Kfw rät, diese Dokumente in hoher Qualität zu scannen oder abzufotogr­afieren.

Aber: Laut Kfw-Zuschusspo­rtal können die notwendige­n Unterlagen voraussich­tlich erst ab Ende März 2019 hochgelade­n werden (Stand Dezember 2018). Antragstel­ler erhalten dann eine E-Mail-Benachrich­tigung und haben im Anschluss drei Monate Zeit, die Unterlagen einzureich­en. Vor der Auszahlung müssen sich Antragstel­ler außerdem identifizi­eren, entweder per Videotelef­onat mit einem Mitarbeite­r eines von der Kfw beauftragt­en Dienstleis­ters oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post.

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Mit dem Baukinderg­eld erhalten Familien und Alleinerzi­ehende eine Förderung für je-

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