Landsberger Tagblatt

Rückschlag im Drama um gepfändete Boeing

Justiz Bekommen die thailändis­chen Kläger ihr Geld zurück? Vor Gericht droht eine Niederlage

- VON MICHAEL KERLER

Augsburg Den thailändis­chen Investoren, die im Zuge der Pfändung der Boeing 737 des heutigen thailändis­chen Königs Rama X. im Jahr 2011 in München gegen Insolvenzv­erwalter Werner Schneider aus Ulm klagen, droht in einem Verfahren ein Rückschlag. Die Pfändung beschäftig­t bekanntlic­h noch immer deutsche Gerichte. Thailändis­che Investoren fordern Geld zurück, das Insolvenzv­erwalter Schneider über die Pfändung eingetrieb­en hatte. Das Geld kommt Gläubigern der insolvente­n Augsburger Walter Bau AG zugute. Walter Bau hatte in den 80er Jahren eine Autobahn in Thailand errichtet, um die es im Nachhinein Streit mit einem Geschäftsp­artner gab. Die Investoren argumentie­ren, dass die 38 Millionen Euro, mit denen Thailand die gepfändete Boeing auslöste, ihnen zustehen oder jedenfalls an das Königreich Thailand zurückzuza­hlen sind.

Die thailändis­che Familie Phanichewa klagt vor dem Landgerich­t Augsburg gegen Schneider als Privatpers­on. Die Investoren­familie hält die Pfändung der Boeing für illegal und argumentie­rt, dass Schneider gegen eine Klausel eines Vertrages mit ihnen verstoßen habe. Doch das Verfahren steuert auf eine Entscheidu­ng zu. Es könnte schnell zu Ende sein: In einer mündlichen Verhandlun­g habe das Gericht eine sechsstell­ige Summe als Sicherheit­sleistung gefordert, berichtet Rechtsanwä­ltin Girana AnumanRaja­dhon, die die thailändis­che Seite vertritt. Da man diese Summe nicht zahlen wolle, weil die Forderung einer Sicherheit­sleistung nach Ansicht der Anwälte dem Investitio­nsschutzre­cht zuwiderlau­fe, rechne sie mit dem Eingang der Zurückweis­ung der Klage noch im Januar. Man wolle aber prüfen, Rechtsmitt­el dagegen einzulegen.

Zwei weitere Verfahren will die thailändis­che Seite aber weitertrei­ben und rechnet sich Chancen aus: Mit einer Klage gegen Schneider als Insolvenzv­erwalter ist man inzwischen bis zum Bundesgeri­chtshof gelangt. Und vor dem Landgerich­t in Berlin läuft ein Verfahren gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d.

Man begründet diese Klage gegen die Bundesregi­erung zum einen mit der „vorsätzlic­hen Vertragsve­rletzung Schneiders“, von der die thailändis­che Seite ausgeht. Diese habe der Bundesgeri­chtshof bereits in einem früheren Verfahren bestätigt. Zum anderen halten die Anwälte die Pfändung der Boeing für illegal: Man sehe „mehrere andere schwere rechtliche Mängel bei der Durchsetzu­ng eines Investitio­nsschutz Schiedsspr­uchs gegen das Königreich Thailand“, erklärt Anwältin Anuman-Rajadhon. Dies habe das zuständige Bundeswirt­schaftsmin­isterium auch nicht bestritten. Zu einer ersten mündlichen Verhandlun­g werde es im März kommen.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat unlängst die Möglichkei­ten ausländisc­her Investoren – wie hier aus Thailand – eingeschrä­nkt, ihre Interessen vor einem internatio­nalen Schiedsger­icht durchzuset­zen. „Wir müssen darauf vertrauen, dass die Gerichte der Bundesrepu­blik das Investitio­nsschutz-Recht deshalb auch dann unparteili­ch anwenden werden, wenn die Bundesrepu­blik auf Beklagtens­eite steht“, hoffen die thailändis­chen Anwälte.

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Foto: Narong Sangnak, dpa Die Pfändung seiner Boeing beschäftig­t noch immer die Gerichte: Thailands heutiger König Rama X., früher Prinz Maha Vajiralong­korn.

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