Serientäter sitzt in U-Haft
Kriminalität Wie ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Senegal die Behörden beschäftigt, und warum eine Abschiebung nicht möglich ist
Landsberg/Kaufering Wenn es nach den jüngsten Forderungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer geht, dann dürfte ein 32-jähriger Mann aus dem Senegal bald wieder in seiner Heimat sein. Denn der abgelehnte Asylbewerber, der zuletzt in Kaufering untergebracht war, ist vor Kurzem erneut straffällig geworden (LT berichtete). Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Augsburg sitzt er wegen diverser Straftaten zum wiederholten Mal in Untersuchungshaft.
Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Liste der Straftaten, wegen derer die Staatsanwaltschaft Augsburg aktuell gegen den Mann ermittelt, ist lang. Kurz vor Weihnachten tickte der Asylbewerber aus dem Senegal in Landsberg aus. Er war bei einer Kontrolle wiederholt in einer Landsberger Asylunterkunft angetroffen worden, obwohl das Landratsamt ein Hausverbot gegen ihn erlassen hatte. Normalerweise lebt der Mann in der ehemaligen Soccerhalle in Kaufering. Kurz vor Weihnachten beleidigte er Mitarbeiter und griff einen sogar an. Danach flüchtete der Mann, konnte jedoch im Landsberger Westen von einer Polizeistreife gesichtet werden. Auf seiner weiteren Flucht stieß er eine Polizistin zu Boden und wehrte sich massiv gegen seine Festnahme. „Es hat allein sechs Beamte gebraucht, um ihn zu fixieren“, sagt Oberstaatsanwalt Mathias Nickolai beim Blick in die Akten.
Seit 22. Dezember sitzt der Mann nun in Untersuchungshaft – zum zweiten Mal. Er ist den Behörden bereits bekannt. Denn der 32-Jährige verbrachte im Herbst bereits 18 Tage hinter Gitter, nachdem er gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg eine Straftat angekündigt und auch Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landratsamtes verbal attackiert hatte. Dabei hatte der Senegalese zwei Polizeieinsätze ausgelöst. Damals war der Mann mit einem Strafbefehl davongekommen. Wie es diesmal für ihn weitergeht, ist offen. Laut Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai laufen derzeit noch die Ermittlungen gegen den Mann.
Er befindet sich seit 2015 in Deutschland. Sein Asylgesuch wurde laut Landratsamt bereits abgelehnt. Eigentlich ist er ausreisepflichtig, hat jedoch keine gültigen Papiere.
Sein Asylgesuch wurde abgelehnt