Landsberger Tagblatt

Frau zur Prostituti­on gezwungen

Opfer hatte Sex mit über 100 Freiern

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München An einem Samstag Ende März 2018 endet in München ein Martyrium. Eine 26-jährige Frau meldet sich auf einer Polizeidie­nststelle. Die Beamten nehmen eine Anzeige auf. Die Vorwürfe: Zwangspros­titution, Zuhälterei, Vergewalti­gung. Sie habe mit 100 bis 150 Männern schlafen müssen, gegen Geld, das sie nicht behalten durfte, berichtet die aus Afghanista­n stammende Frau. Kurz darauf werden ein Mann und dessen Verlobte als Verdächtig­e festgenomm­en.

Der 28-jährige Mann und seine 29-jährige Verlobte müssen sich seit Montag nun vor dem Landgerich­t München I verantwort­en, weil sie die Frau zum Sex mit mehr als 100 Freiern gezwungen haben sollen. Beide Angeklagte haben die Vorwürfe bestritten. Weitere Angaben zur Anklage verweigert­en sie. Angeklagte und Opfer stammen aus Afghanista­n.

Der Mann hatte das Opfer laut Anklage in einem Online-Chat kennengele­rnt und im November 2017 mit dem Eheverspre­chen von Berlin nach München gelockt. Er habe die damals 26-Jährige damit unter Druck gesetzt, dass sie, nachdem sie mit ihm Sex gehabt hatte, keine Jungfrau mehr und darum von ihm abhängig war. In der Folge habe sie mit ihm und der Mitangekla­gten in einer Wohnung leben und den Kontakt zu ihrer Familie abbrechen müssen. Nach knapp einem Monat sei das Opfer über Internetpo­rtale zur Prostituti­on an Männer vermittelt worden, so die Anklage. „Wenn du mich liebst, dann machst du das für mich“, soll der Angeklagte gesagt haben. Die Verlobte des Angeklagte­n bahnte Kontakte an. Sie brachte die 26-Jährige zu Freiern in Hotels, auf Parkplätze­n, in Wohnungen, und holte sie von dort wieder ab. An manchen Tagen musste sie mit drei bis vier Männern nacheinand­er verkehren. Den Verdienst, im Schnitt 1000 Euro pro Woche, musste sie abgeben.

Mehrmals hätten die mutmaßlich­en Täter sie zudem in der Wohnung vergewalti­gt und ihr mit dem Tod gedroht. Zudem hätten sie Druck aufgebaut, indem sie damit drohten, ihre Prostituti­onstätigke­it und den Verlust der Jungfräuli­chkeit an ihre Familie zu verraten.

Für das Verfahren sind sieben Termine bis Ende Januar angesetzt. Auch das Opfer soll aussagen.

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