Landsberger Tagblatt

„Schneefrei“in Bayern

An vielen Schulen fiel am Montag der Unterricht aus. Wer entscheide­t eigentlich, ob eine Schule geschlosse­n bleibt?

- VON AXEL HECHELMANN

Augsburg Für viele Schüler in Bayern war die Freude heute groß: Der Unterricht in ihren Schulen fiel aus – wegen des starken Schneefall­s in den vergangene­n Tagen. Durch die schlechten Straßenver­hältnisse sei es nicht gewährleis­tet, dass alle Schüler gesund zum Unterricht erscheinen. Im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratsha­usen dürfte die Freude noch ein bisschen größer sein. Denn dort bleiben die Schulen die ganze Woche geschlosse­n.

In welchen Fällen gibt es eigentlich „schneefrei“? Wer entscheide­t, ob der Unterricht ausfällt? Und warum galt im Landkreis Ostallgäu sogar flächendec­kend „schneefrei“und woanders nur an einzelnen Schulen? Der Unterricht kann beispielsw­eise ausfallen, wenn Straßen so stark verschneit sind, dass es kein Durchkomme­n mehr gibt. Die Entscheidu­ng, ob der Unterricht ausfällt, trifft eine „lokale Koordinier­ungsgruppe Schulausfa­ll“. In ihr sitzen Schulamtsl­eiter und Rektoren. Damit Schüler und Lehrer erfahren, wann sie nicht zur Schule kommen müssen, sollten sie bei extremen Wetter das Radio einschalte­n. Die Entscheidu­ng über einen möglichen Unterricht­sausfall gilt einheitlic­h für alle öffentlich­en Schulen eines Landkreise­s oder einer kreisfreie­n Stadt. Das heißt: Entweder gibt es in allen Schulen eines Landkreise­s „schneefrei“– oder in keiner. Ausnahmen sind bei größeren Landkreise­n möglich.

Durch die Regelung kam es dazu, dass alle Schulen im Landkreis Ostallgäu ausfielen, obwohl die Schneesitu­ation nur im Landkreiss­üden besonders dramatisch war. Tausende Schüler auch im Norden konnten sich über einen freien Tag freuen.

Diese Regelung sorgte aber auch für ein Problem: Im Landkreis Ostallgäu galt schulfrei, während es in der angrenzend­en kreisfreie­n Stadt Kaufbeuren regulären Unterricht gab. Die mehr als 1000 Schüler, die im Ostallgäu wohnen und in Kaufbeuren zur Schule gehen, mussten also trotz „schneefrei“in ihrem Landkreis beim Unterricht in Kaufbeuren antreten. Wie es zu den unterschie­dlichen Regelungen kommen konnte? Auf Anfrage bei den zuständige­n Ämtern hieß es: Beide Koordinier­ungsgruppe­n hätten miteinande­r gesprochen, dann aber doch eine eigenständ­ige Entscheidu­ng gefällt. Für Schüler aus dem Ostallgäu, die nicht oder zu spät zum Unterricht gekommen seien, soll aber ein Auge zugedrückt worden sein. In den Landkreise­n Lindau und Oberallgäu galt der Unterricht­sausfall nur für einige Schulen. In Lindau begründet das Landratsam­t die Ausnahme so: Im Stadtgebie­t sei es zu rund 70 Einsätzen gekommen, im ländlicher­en Raum hingegen zu „nur sehr wenigen“. Deswegen sei nur der Schulbetri­eb im Stadtgebie­t vom Unterricht­sausfall betroffen. Auch im Oberallgäu hätten sich die Behinderun­gen nur auf eine Schule in Oy-Mittelberg ausgewirkt, weswegen der Unterricht nicht flächendec­kend ausfiel.

Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, dürfen dort nicht alleingela­ssen werden. „Es ist eine angemessen­e Beschäftig­ung in der Schule zu gewährleis­ten“, teilte das Kultusmini­sterium mit. Für diese Beschäftig­ung sollen die Lehrer sorgen, die – soweit es die Witterung zulässt – ihren Dienst antreten müssen.

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Foto: Ralf Lienert Bei der Entscheidu­ng für oder gegen „schneefrei“kommt es auf die Straßenver­hältnisse an.

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