Wie bekomme ich einen Platz in der Wunschklinik?
Reha Patienten können einiges dafür tun, dass ihnen in das Krankenhaus ihrer Wahl zugewiesen wird
Ein Bandscheibenschaden, Depressionen oder eine Knieverletzung – für eine Reha kann es viele Gründe geben. Damit sich der Aufenthalt lohnt, ist es wichtig, eine passende Klinik auszuwählen. Aber wie finden Versicherte die? Und was müssen sie beachten, damit sie auch dort unterkommen?
Erste Informationen erhalten Patienten bei ihrem Haus- oder Facharzt, erklärt Klaus-Dieter Koch von der Medizinischen Medien Informations GmbH in Neu-Isenburg. Wer sich unabhängig vom Arzt über Reha-Kliniken informieren möchte, kann etwa übers Internet mit Selbsthilfegruppen Kontakt aufnehmen. „Die Rentenversicherungsträger sind auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen der Rehabilitation“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. Haben Patienten eine Wunschklinik ausgemacht, können sie den behandelnden Arzt bitten, diese Einrichtung im Befundbericht explizit zu nennen. Der Reha-Antrag geht entweder an die Krankenkasse, an die Unfallversicherung oder zur Deutschen Rentenversicherung. „Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Patienten gefährdet ist oder durch eine Reha Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können“, erläutert Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wenden sich Patienten an die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften.
Mit der Einweisung in die Wunschklinik klappt es eher, wenn die Klinik für die jeweilige Krankheit geeignet ist und es realistisch erscheint, dass der Versicherte dort die Reha-Ziele erreicht. „Zum Beispiel muss die Entfernung und Anreise mit den gesundheitlichen Voraussetzungen des Patienten, etwa Schmerzen oder Luftnot, zu vereinbaren sein“, so von der Heide. Mit dem Reha-Antragsformular sollten Patienten Ausdrucke von der Webseite ihrer Wunschklinik zur Versicherung schicken.
In der Regel kommen Patienten in Reha-Einrichtungen unter, mit denen der jeweilige Sozialversicherungsträger einen Vertrag hat. Sie können unter Umständen aber auch eine Einrichtung nutzen, mit der der Kostenträger vertraglich nicht verbunden ist. Mehrkosten muss der Versicherte dann aber selbst tragen.
Aber was, wenn man in einer Reha-Klinik eingecheckt hat und sich so gar nicht wohlfühlt? Dann muss man nicht bis zum Ende der Maßnahme ausharren, sie lässt sich auch in einer anderen Einrichtung fortsetzen.
„Ein schneller Wechsel ist allerdings zumeist nicht möglich, da Kliniken kurzfristig fast nie freie Kapazitäten haben“, sagt Koch. Er rät, mit den Ärzten zu sprechen, ob ein Abbruch sinnvoll wäre. Um dann das Reha-Antragsverfahren nochmals zu starten. Sabine Meuter, dpa