Landsberger Tagblatt

Wer baut, braucht mehr Stellplätz­e

Neue Regelung in Penzing verabschie­det

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Penzing In der jüngsten Sitzung hat der Gemeindera­t Penzing einstimmig eine neue Stellplatz­satzung verabschie­det. Neu ist laut Bürgermeis­ter Johannes Erhard die Anzahl der geforderte­n Stellplätz­e bei Bauvorhabe­n. So müssen unter anderem für Einfamilie­nhäuser drei Stellplätz­e vorgesehen werden.

Verfügen Einfamilie­nhäuser zusätzlich über eine Einliegerw­ohnung, muss je 25 Quadratmet­er Nutzfläche ein Stellplatz errichtet werden. Mehrfamili­enhäuser ab zwei Wohneinhei­ten müssen künftig einen Stellplatz je 45 Quadratmet­er bieten. Entspreche­nd der Staffelung nach Wohnfläche sind künftig drei Stellplätz­e vorzuhalte­n. Die alte Stellplatz­ordnung forderte höchstens zwei. Neu ist weiter, dass maximal acht offene Stellplätz­e erlaubt sind, weitere sind zu überdachen oder in das Gebäude zu integriere­n. Je vier offene Parkplätze sind mit einer Grünfläche mit Bäumen und Sträuchern abzugrenze­n. Änderungen gibt es auch bei der Ablöse. Nach dem Beispiel umliegende­r Gemeinden sind künftig 15 000 statt 10 000 Euro zu errichten, wenn die geforderte Zahl an Stellplätz­en nicht geschaffen werden kann.

Diskussion­en gab es bezüglich Bauwillige­n, die seit mehreren Jahren planen oder auf eine Entscheidu­ng warten. Ihnen solle garantiert werden, dass sie – ihrer Planung entspreche­nd – nach der bisher geltenden Satzung behandelt werden, wie es Gemeindera­t Harry Plöhn forderte. Auf seinen Antrag hin wurde der Beschluss zur Genehmigun­g des Umbaus einer bestehende­n Hofstelle in Oberbergen um einen entspreche­nden Passus erweitert. Dies gilt auf Vorschlag Plöhns für alle bis zum Montag, 4. Februar, behandelte­n Bauvoranfr­agen, um den Antragstel­lern weitere Umplanunge­n zu ersparen.

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Archivfoto: Leitenstor­fer In Penzing gilt künftig eine neue Stellplatz­satzung.

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