Wer baut, braucht mehr Stellplätze
Neue Regelung in Penzing verabschiedet
Penzing In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Penzing einstimmig eine neue Stellplatzsatzung verabschiedet. Neu ist laut Bürgermeister Johannes Erhard die Anzahl der geforderten Stellplätze bei Bauvorhaben. So müssen unter anderem für Einfamilienhäuser drei Stellplätze vorgesehen werden.
Verfügen Einfamilienhäuser zusätzlich über eine Einliegerwohnung, muss je 25 Quadratmeter Nutzfläche ein Stellplatz errichtet werden. Mehrfamilienhäuser ab zwei Wohneinheiten müssen künftig einen Stellplatz je 45 Quadratmeter bieten. Entsprechend der Staffelung nach Wohnfläche sind künftig drei Stellplätze vorzuhalten. Die alte Stellplatzordnung forderte höchstens zwei. Neu ist weiter, dass maximal acht offene Stellplätze erlaubt sind, weitere sind zu überdachen oder in das Gebäude zu integrieren. Je vier offene Parkplätze sind mit einer Grünfläche mit Bäumen und Sträuchern abzugrenzen. Änderungen gibt es auch bei der Ablöse. Nach dem Beispiel umliegender Gemeinden sind künftig 15 000 statt 10 000 Euro zu errichten, wenn die geforderte Zahl an Stellplätzen nicht geschaffen werden kann.
Diskussionen gab es bezüglich Bauwilligen, die seit mehreren Jahren planen oder auf eine Entscheidung warten. Ihnen solle garantiert werden, dass sie – ihrer Planung entsprechend – nach der bisher geltenden Satzung behandelt werden, wie es Gemeinderat Harry Plöhn forderte. Auf seinen Antrag hin wurde der Beschluss zur Genehmigung des Umbaus einer bestehenden Hofstelle in Oberbergen um einen entsprechenden Passus erweitert. Dies gilt auf Vorschlag Plöhns für alle bis zum Montag, 4. Februar, behandelten Bauvoranfragen, um den Antragstellern weitere Umplanungen zu ersparen.