Radfahren ist künftig nicht mehr gestattet
Seeanlage Wie die öffentliche Fläche in Schondorf genutzt werden darf, ist jetzt genau geregelt
Schondorf Die gemeindliche Seeanlage ist kein Badeplatz und dient der Erholung. Ihre Nutzung ist jedermann nach den Maßgaben der neuen Satzung gestattet. Darauf einigte sich der Schondorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. War der Entwurf in der vorherigen Sitzung noch lebhaft diskutiert worden, beschränkte sich das Gremium diesmal bei der von Bürgermeister Alexander Herrmann vorgelegten Satzung auf Anmerkungen.
Aus der im vorherigen Entwurf kritisierten Liegefläche wurde nun eine Rasenfläche. Diese soll man tagsüber betreten dürfen, meinte Herrmann, „sonst wird es schwierig“. Fahrradfahren wird grundsätzlich untersagt. Eine weitere Verschärfung, wie sie Wolfram Häberle anregte, gab es nicht. Marius Polter forderte, dass es „möglich sein muss, mit dem Fahrrad und einem Fahrradanhänger zur Seeanlage zum Spielplatz zu fahren und das Fahrrad nebst Hänger dort abzustellen“. Einen Schilderwald befürchtete Rainer Jünger, denn die Satzung müsse auch kommuniziert werden.
Als Handhabe, wenn es ausarte, verstand dagegen Stefanie Windhausen-Grellmann die neue Satzung. Grundsätzlich untersagt wird das Feiern von Partys und nach 22 Uhr darf niemand mehr auf die Rasenflächen. Grillen, offene Feuer, übermäßiger Lärm jeder Art und das Abspielen elektronisch verstärkter Musik ist nicht gestattet, außerdem dürfen Kraftfahrzeuge weder gefahren noch geparkt werden. Schieben darf man Fahrräder aber schon. Hunde müssen an die Leine. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bleibt auf der Verbotsliste. Darüber hinaus dürfen die Grünanlage und ihre Möblierung, dazu zählen auch die Bänke und die Kunstwerke des Skulpturenweges, nicht beschädigt, verunreinigt, entfernt oder verändert werden.
Aufgenommen wurde nach Rücksprache mit Juristen, dass der Konsum von alkoholhaltigen Getränken in der Seeanlage bei Vorliegen triftiger Gründe untersagt werden kann. Als triftige Gründe für ein temporäres Alkoholverbot werden insbesondere Veranstaltungen in der Umgebung der Seeanlage genannt, die einen übermäßigen Konsum von alkoholhaltigen Getränken auch in der Seeanlage erwarten lassen. Gemeint sind beispielsweise Schülerpartys oder das SammerseeFestival. Festgesetzt wurde in der Satzung eine Geldbuße von bis zu 500 Euro, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht, die sich aus dem Verbotskatalog ergibt. Außerdem kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Im Einzelfall können Befreiungen erteilt werden, beispielsweise für das Raketenschießen an Silvester. Bei zwei Gegenstimmen wurde die neue Satzung für die Seeanlage auf den Weg gebracht. (rg)