Ist der Eichensee eine Badestelle oder ein Naturbad?
Diese Frage beschäftigt die Gemeinderäte in Vilgertshofen. Die Antwort darauf hat Folgen für die Badegäste
Pflugdorf/Stadl Ist der Eichensee („Oachalacha“) eine Badestelle oder ein Naturbad? Mit dieser Frage befasste sich der Vilgertshofer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Auslöser der Debatte war eine aktuelle Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Darin wird dargelegt, dass der Umfang der Versicherungspflichten an Badeseen entscheidend von der Ausgestaltung der Einrichtung abhängt.
Badestellen sind demnach stets frei zugänglich und verfügen über keinerlei „badtypische Einrichtungen und Sprunganlagen oder Stege“, heißt es in der Mitteilung. Naturbäder hingegen seien eindeutig begrenzte Anlagen, die über eine zum Baden geeignete und abgegrenzte Wasserfläche verfügen und bädertypische Anlagen wie Umkleiden, Duschen, Stege und Rutschen aufweisen.
Den gravierendsten Unterschied zwischen Badestelle und Naturbad aber macht die BADK beim Thema Aufsichtspflicht fest. Die müsse nämlich in einem Naturbad ausreichend sichergestellt werden. „Die Anforderungen an die Badeaufsicht hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil erheblich verschärft“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Am Eichensee gibt es einen kleinen Sprungturm, eine Dusche und eine Einstiegshilfe, was den Charakter eines Naturbades unterstreichen würde, legt man die Ausführungen des BADK zugrunde. Bürgermeister Albert Thurner äußerte sich in der Sitzung besorgt. „Wir können uns keine Schwimmaufsicht leisten.“Er ist der Meinung, dass sich die Gemeinde in einem „Graubereich zwischen Naturbad und Badestelle“befindet.
Um in puncto Haftung bei einem möglichen Unfall mehr Rechtssicherheit zu erlangen, müsste der Eichensee als Badestelle deklariert werden. Das aber habe zur Folge, dass der kleine Sprungturm auf alle Fälle abgebaut werden müsste. Das sehen auch die Gemeinderäte so. Was die Treppe und die Dusche betrifft, gehen die Meinungen auseinander. Manche Räte glauben, dass ein Abbau der Treppe nur noch mehr Gefahrenstellen schaffen würde. Andere sind der Meinung, dass die Gemeinde große Haftungsprobleme bekommen kann, wenn nicht alles abgebaut wird.
Weil sich aus der Mitteilung des BADK aber keine eindeutige Empfehlung ablesen lasse, wie zu verfahren sei, verständigten sich die Gemeinderäte darauf, den Sprungturm auf jeden Fall zu entfernen. Bevor andere Maßnahmen ergriffen werden, soll eine konkrete Bewertung des Eichensees durch eine Fachstelle eingeholt werden.
Mehrfach wurde in der Sitzung betont, dass die Gemeinde alles versuchen wolle, um den Eichensee als Naherholungsort zu erhalten. Das Freizeitgelände und die Bademöglichkeit würden sehr gut angenommen. (vang)