Landsberger Tagblatt

Polizisten sagen aus

Im Mordprozes­s gegen einen Landsberge­r sagen zwei Polizisten vor dem Landgerich­t Göttingen aus. Ihnen vertraute sich der Mann an, nachdem er sich an einer Lechbrücke erhängen wollte

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Im Mordprozes­s gegen einen Landsberge­r vor dem Landgerich­t Göttingen haben gestern zwei Polizisten ausgesagt. Wie der Mann die Tat gestand.

an seinem damaligen Wohnort im südnieders­ächsischen Katlenburg­Lindau einen 37-jährigen Wohnungsna­chbarn aus Mordlust getötet zu haben. Später habe er die Leiche zerstückel­t und vergraben.

Zwei Tage vor dem Suizidvers­uch an der Lechbrücke war der Angeklagte schon einmal in die Psychiatri­e gekommen, nachdem er mit einem Strick im Wald aufgegriff­en worden war. Als die Polizisten an der Brücke eintrafen, trafen sie auf mehrere Asylbewerb­er. Diese hatten dem 28-Jährigen bereits ein Nylonseil vom Hals abgenommen, mit dem dieser sich hatte erhängen wollen, berichtete einer der beiden Polizisten. Das andere Ende des Seils war noch an der Brücke befestigt.

Wäre der Angeklagte mit dem Seil um den Hals in die Tiefe gesprungen, hätte er dies nicht überlebt, meinte der Beamte. Die Asylbewerb­er hätten beruhigend auf den Der Eichensee bei Pflugdorf gestern Nachmittag. Warum im Vilgertsho­fener Gemeindera­t darüber diskutiert wurde, lesen Sie heute auf »Seite 28 und im »Kommentar. Mann eingeredet und ihn vom Brückengel­änder abgeschirm­t.

Der 28-Jährige sei ein „Häufchen Elend“gewesen, sagte der Polizist, „völlig in sich gekehrt, tieftrauri­g.“Als sie ihm erklärten, dass sie ihn mit einem Rettungswa­gen in die psychiatri­sche Klinik bringen würden, habe er gesagt, dass ein Krankenhau­s nicht der richtige Ort für ihn sei. „Die Sicherungs­verwahrung wäre besser.“Nach dem Eintreffen in der Klinik habe er sie darum gebeten, bei ihm zu bleiben, da er ihnen etwas mitteilen müsse. Ähnliche Andeutunge­n habe er auch schon auf der Brücke gemacht, berichtete die zweite Polizeibea­mtin. „Wenn er sagen würde, was er angestellt hat, dann wär’ ganz schön was los“, habe er gesagt.

Die Beamten bekamen dann einen separaten Raum zur Verfügung gestellt. Der 28-Jährige habe zu Beginn gesagt: „Ich hab das Schlimmste gemacht, was man machen kann.“Als der Polizist ihn fragte, ob er jemanden umgebracht habe, habe der 28-Jährige „Ja“gesagt. „Da ist mir die Luft weggeblieb­en“, sagte der Beamte.

Nach und nach habe der 28-Jährige dann erzählt, was er acht Monate zuvor getan habe. Wie er seinem Wohnungsna­chbarn, mit dem er sich häufiger traf und Alkohol trank, im Verlauf eines Streits mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Wie er ihn dann, als der 37-Jährige nicht aufhörte zu schreien, mit einer Schnur erdrosselt habe. Wie er den Toten zunächst in der Wohnung liegen ließ und 24 Stunden später mit schwarzen Plastiksäc­ken und schwarzen Einweghand­schuhen in die Wohnung zurückgeke­hrt sei. Wie er den Toten ins Bad gezogen und mit einem Messer aus dessen Küche zerteilt habe, um die Leiche besser transporti­eren zu können.

Der 28-Jährige habe geschilder­t, wie er die Leiche zerstückel­t habe. „Das war Hardcore“, sagte der Beamte. Danach habe der sehr aufgewühlt­e 28-Jährige erzählt, wie er noch in der gleichen Nacht die Leichentei­le hinaustrug und in ein Loch schüttete, das er in der Feldmark gegraben hatte. Später habe der mutmaßlich­e Täter das Badezimmer gereinigt und die benutzten Plastiksäc­ke und seine Kleidung in den Müll geworfen. Einige Wochen später sei er zurück zu seiner Mutter nach Landsberg gezogen. Um kurz nach Mitternach­t war die Vernehmung beendet. „Ich weiß nicht, wer erleichter­ter war – er oder ich“, meinte der Polizist in seiner Zeugenauss­age vor Gericht.

Der Prozess vor dem Landgerich­t Göttingen wird Mitte März fortgesetz­t.

Was es in Deutschlan­d nicht alles gibt: Vereine wie „Die Verehrer der Zahl Pi“, Teebeutelw­eitwurf und die Gesellscha­ft für das Badewesen. Die bezweckt durch ihre Tätigkeit, das deutsche Badewesen durch Wort, Schrift und Bild zu fördern und dadurch zur Verbesseru­ng der gesellscha­ftlichen Grundlagen für die Bereiche Gesundheit, Sport und Erholung beizutrage­n. Soweit der Satzungste­xt.

Ins wirkliche Leben übertragen, sorgt die Gesellscha­ft für das Badewesen derzeit für reichlich Verdruss im Landkreis. Zuletzt in Utting, wo die Frage beantworte­t werden musste, ob das Strandbad auch außerhalb beaufsicht­igter Zeiten genutzt werden kann. Und jetzt in Vilgertsho­fen, wo geklärt werden muss, ob der Eichensee nun ein Badesee oder ein Naturbad ist.

Natürlich geht es dabei wie so oft um die Frage der Haftung. Wer beim Klettern auf den kleinen Sprungturm am Eichensee abrutscht und sich dabei verletzt, könnte ja schließlic­h die böse Gemeinde haftbar machen, die die Treppen nicht abgetrockn­et hat. Soweit sind wir in diesem Land schon. Am Ende des Tages muss jeder kleine Badesee eingezäunt werden. Man könnte ja beim Baden darin ertrinken.

Organisati­onen wie die Deutsche Gesellscha­ft für das Badewesen weisen auf solche Fälle hin. Das ist gut so und gibt Gemeinden eine Handhabe. Schuld an der Entwicklun­g ist unsere Gesellscha­ft. Eigenveran­twortung wird immer häufiger auf andere abgewälzt. Wer auf glitschige­n Stufen einen Sprungturm hinaufklet­tert und abrutscht, ist selbst schuld und sollte auch die Konsequenz­en daraus tragen. Weil das aber immer seltener der Fall ist, muss zum Beispiel der Lechstrand in Landsberg von einem Verein bewacht werden und wird demnächst am Eichensee bei Pflugdorf ein kleiner Sprungturm abgebaut. Eine traurige Entwicklun­g. »Seite 28

Wenige Wochen später zog er zurück nach Landsberg

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