Landsberger Tagblatt

Die Frage ist zu unbestimmt

Stadt: Bürgerbege­hren ist unzulässig

-

Landsberg Was ist unter einem „Wohnbaupro­jekt“zu verstehen? Handelt es sich um ein Bauleitpla­nverfahren oder um eine Baugenehmi­gung bei bestehende­m Baurecht? Ab wann ist ein Wohnbaupro­jekt „groß“? Was bedeutet auf den sozialen Wohnungsba­u und das Einheimisc­henmodell beschränkt bleiben? Was versteht man unter einem „Verkehrsko­nzept“? Handelt es sich dabei um den von der Stadt im Rahmen des Flächennut­zungsplans in Auftrag gegebenen Verkehrsen­twicklungs­plan? Wann ist ein Verkehrsko­nzept „schlüssig und nachhaltig“? Wer entscheide­t das?

Diese und andere Fragen wirft das Bürgerbege­hren „Erst den Verkehr planen, dann bauen“in der Stadtverwa­ltung, der Rechtsaufs­icht im Landratsam­t und der Regierung von Oberbayern auf. Die Schlussfol­gerung in den Amtsstuben: Die Frage, über die die Bürger entscheide­n sollen, sei zu unbestimmt und damit nicht zulässig. Mit dieser Feststellu­ng der Rechtsaufs­icht geht die Stadtverwa­ltung in die Stadtratss­itzung am heutigen Mittwoch ab 19 Uhr, in der über die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens entschiede­n werden soll.

Ein weiteres Thema ist die Frage, wie in Sachen Stadt- und Verkehrsen­twicklung weiter vorgegange­n werden soll. Außerdem geht es um die Erneuerung des Kunstrasen­und Hartplatze­s am Sportzentr­um.

Bereits um 18 Uhr trifft sich der Verwaltung­s- und Finanzauss­chuss zu einer Sitzung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany