Union stützt Söder im Steuerstreit
Fraktionsvize Jung mahnt Scholz ab
Berlin Der regierungsinterne Streit über die Reform der Grundsteuer spitzt sich zu. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stützte am Sonntag die Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder an den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums seien nicht mit der Union abgestimmt, „es gibt damit noch keine Einigung in der Koalition“, sagte Unions-Fraktionsvize Andreas Jung unserer Redaktion. Söder (CSU) hatte zuvor im Interview mit unserer Zeitung einen Neustart der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gefordert und verlangt, Scholz müsse auf die Einwände der Länder eingehen.
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt weiterhin auf ein aufkommensneutrales Einfachmodell“, betonte Jung. Durch die Reform dürfe es nicht zu weiteren Belastungen für den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt kommen, erklärte der CDU-Politiker und forderte, die Neuregelung müsse sich „den Zielen des Koalitionsvertrages für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Neubauten unterordnen“.
Jung lobte gleichzeitig, dass es im Vergleich zum ersten Vorschlag von Scholz Fortschritte gebe. Auf die vorgesehene Ermittlung jeder einzelnen Nettokaltmiete beziehungsweise einer fiktiven Miete bei selbst genutztem Wohnraum sei verzichtet worden. „Das hätte einen übermäßigen bürokratischen Aufwand verursacht und ist vom Tisch“, erklärte der Haushaltsexperte. Bis Jahresende müsse die Reform „in trockenen Tüchern sein, um eine wichtige Finanzierungsgrundlage der Kommunen zu sichern“, mahnte Jung mit Blick auf Grundsteuer-Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro.
Laut Bundesverfassungsgericht muss die Grundsteuer bis Jahresende reformiert werden. Hintergrund sind die jahrzehntealten Berechnungsgrundlagen. Im Westen wird auf Werte aus 1964, im Osten gar auf Werte aus 1935 abgestellt. Anfang Februar hatten sich Bund und Länder in Grundzügen auf Eckpunkte geeinigt. Demnach sollen der Bodenrichtwert, das Alter der Immobilie und die durchschnittlichen Mietkosten in die Berechnung einfließen. Bayern hingegen will auf die Grundstücksfläche abstellen.