Konflikt ums Glockenläuten
Beschwerde In Dettenschwang mag nicht jeder um 5.30 Uhr vom Angelus-Läuten der Kirchenglocken geweckt werden. Eine Bürgerin will das Geläut von St. Nikolaus zu dieser frühen Stunde nicht hören. Was die Diözese Augsburg dazu sagt
In Dettenschwang bahnt sich ein Konflikt ums morgendliche Glockenläuten an. Eine Einwohnerin fühlt sich davon um ihren Schlaf gebracht.
Dettenschwang Mit dem AngelusLäuten beginnen katholische Christen im Gebet meist ihren Arbeitstag. In Dettenschwang läuten die Glocken von St. Nikolaus daher bereits um 5.30 Uhr. Das stößt aber nicht überall und bei jedem auf Wohlwollen. Eine Bürgerin jedenfalls fühlt sich in ihrer Lebensqualität derart stark eingeschränkt, dass sie nun die katholische Kirche aufgefordert hat, das Läuten zumindest zu der frühen Stunde einzustellen.
Die Bürgerin, die ihren Namen nicht veröffentlicht haben möchte, wohnt nicht weit von der Kirche entfernt – zu nah jedenfalls, um das morgendliche Glockenläuten nicht deutlich zu hören. Gegenüber dem
LT erklärt sie, dass sie in Vollzeit berufstätig sei und daher ihren Schlaf brauche. Sie habe an sich gegen Glockenläuten nichts einzuwenden, wohl aber zu diesem frühen Zeitpunkt. 5.30 Uhr, so ihre Auffassung, sei dafür viel zu früh. Zu ihrer Berufstätigkeit habe sie auch noch ein kleines Kind, das ab diesem Zeitpunkt ebenfalls keinen Schlaf mehr finde. „Im Sommer die Fens- in der Nacht offen zu halten, daran ist ebenfalls nicht zu denken.“Daher habe sie sich auch mit Nachdruck an die Kirchenstiftung und den verantwortlichen Pfarrer gewandt und diesen aufgefordert, das 5.30-Uhr-Läuten von St. Nikolaus unverzüglich abzustellen.
Pfarrer Josef Kirchensteiner, mit dieser Forderung konfrontiert, hat das Anliegen zunächst in der jüngsten Kirchenverwaltungssitzung thematisiert. „Ich habe noch nie eine derartige Beschwerde bekommen, aber will dieses Anliegen aus der Bürgerschaft sehr wohl ernst nehmen“, versichert er. Gleichzeitig hat er die Anfrage auch nach Augsburg an die Diözesanverwaltung zur Prüfung weitergeleitet, was der Leiter der bischöflichen Pressestelle, Dr. Karl-Georg Michel, auf LT-Anfrage bestätigt: „Die wiederum ging dann an die Bischöfliche Finanzkammer.“Finanzkammer deshalb, da diese Stelle die für Kirchenstiftungen zuständige Aufsichtsbehörde sei. Die Kammer werde eine Stellungnahme formulieren und sie sowohl der Kirchenstiftung St. Nikolaus wie auch der Beschwerdeführerin zukommen lassen.
Laut Michel bewegen sich derartige Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der Diözese im niedrigen einstelligen Bereich. „Ohne der Beschwerdeführerin zu nahe treten zu wollen“, so der Bistumssprecher, seien das meist Personen, die neu in eine Kommune oder Pfarreien ziehen. „In der Regel können die wechselseitigen Interessen auch eiter ner einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.“
Pfarrer Kirchensteiner ist sich auch sicher, dass das Angelus-Läuten, um das es sich bei dem 5.30-Uhr-Geläut handle, nach wie vor fest in der Bevölkerung verankert sei. „Die Menschen beten während der etwa zwei Minuten des Läutens privat jeder für sich das Gebet ’Engel des Herrn’ und das ’Gegrüßet seist Du Maria’“. Das Angelus-Läuten findet drei Mal am Tag statt. Kirchensteiner erzählt, dass Gläubige sogar die Arbeit unterbrechen, wenn sie diese akustische Aufforderung hören.
Das liturgische Glockengeläut unterliege außerdem dem verfassungsrechtlich verankerten kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht. Dies werde laut Bistumssprecher Michel auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 bestätigt. Darin heiße es zusammengefasst, dass „das morgendliche Angelusläuten die Gemeindemitglieder zu Beginn des Tagwerks zum Gebet aufrufen soll“. Damit würde es auch der Verkündigung der christlichen Botschaft als der zentralen Aufgabe der Kirche dienen, wie auch ein Zeichen der Präsenz der Kirche in der Gesellschaft sein. Halte sich das Läuten nach Zeit, Dauer und Intensität im Rahmen des Herkömmlichen, müsse es auch „in einer säkularisierten Gesellschaft bei Würdigung der widerstreitenden Interessen hingenommen werden“.
Das Angelus-Läuten ist zudem vom Schlagen der Glocken wie dem Stundenschlag („profaner Ursprung“) zu unterscheiden. Der weltliche Stundenschlag unterliege der „technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“(TA-Lärm) und damit dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Diözese hat dennoch den nächsten Schritt unternommen. Laut Michel werde der amtliche Glockensachverständige und Leiter des Amtes für Kirchenmusik der Diözese, Pater Stefan U. Kling, beauftragt, den Stundenschlag der Pfarrkirche in Dettenschwang im Rahmen einer „orientierenden Messung“zu überprüfen.
Der Unterschied zwischen Läuten und Schlagen