Landsberger Tagblatt

Die Eisdiele und der Klimawande­l

Stadtleben Mehr Platz und mehr Tage für die Außenbewir­tung? Ein Gastronom will am Hauptplatz weitere Sitzplätze haben und die Landsberge­r Mitte die Saison verlängern

- VON GERALD MODLINGER

Landsberg Die ersten warmen und sonnigen Tage konnten die Landsberge­r schon genießen, und auch die Sitzung des Bauausschu­sses des Stadtrats am Mittwoch, 13. März, ab 18 Uhr stimmt auf die Freiluftsa­ison ein: Es geht unter anderem um die Frage, wie weit sich die FreiluftGa­stronomie örtlich und zeitlich ausdehnen kann. Zum einen will die Eisdiele am Hauptplatz mehr Stühle und Tische aufstellen, zum anderen beantragt die Landsberge­r Mitte die Außenbewir­tungszeite­n flexibler zu handhaben.

Die Landsberge­r Mitte begründet ihren Antrag mit dem Klimawande­l: „So haben wir häufig schon im März sehr schönes Wetter und milde Temperatur­en, die zum Verweilen im Freien einladen. Aber auch im November haben wir erfahrungs­gemäß noch solche Tage. Deshalb wird hinterfrag­t, warum man erst zu einem bestimmten Datum draußen sitzen darf und nicht, wenn es die Witterung erlaubt?“, heißt es in dem Antrag wörtlich. Ein weiteres Ärgernis ist aus der Sicht der Landsberge­r Mitte, dass im Sommer, wenn vermehrt die Touristen nach Landsberg kommen, in der Altstadt oft nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind.

Die Bewirtscha­ftung der Außengastr­onomie will die Landsberge­r Mitte deshalb flexibler handhaben. Zum einen soll die Außenbewir­tung künftig vom 1. März bis 10. November möglich sein. Und wenn es die Witterung zulasse, solle in Absprache mit dem Ordnungsam­t auch außerhalb dieser Zeit bestuhlt werden dürfen. Bislang ist die Außenbewir­tung im öffentlich­en Raum eigentlich nur in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober erlaubt. Allerdings: In der Praxis wird das außerhalb dieser Zeit bereits jetzt flexibel gehandhabt. Solange kein Schnee erwartet wird, dürften auch zu anderen Zeiten Gäste im Freien bewirtet werden, ohne dass die Verwaltung einschreit­et, erklärte Zweite Bürgermeis­terin Doris Baumgartl, die diese Woche den Oberbürger­meister vertrat. Erwartet werde aber, dass die Wirte vorab Bescheid sagen, dass sie Stühle und Tische rausstelle­n wollen.

Außerdem fordert die Landsberge­r Mitte, dass Anträge auf größere sogenannte „Sondernutz­ungsfläche­n“ künftig dem Bauausschu­ss vorgelegt und im Einzelfall entschiede­n werden sollen.

Einen solchen Fall wird der Bauausschu­ss bereits am Mittwoch behandeln. Die Eisdiele am Hauptplatz hat beantragt, ihre FreiluftFl­äche von 50 auf 78 Quadratmet­er zu vergrößern, was die Zahl der Sitzplätze von den bislang genehmigte­n 50 auf 76 erhöhen würde.

Faktisch sei die Erweiterun­g jedoch bereits im vergangene­n Jahr erfolgt, heißt es in der Sitzungsvo­rlage des Ordnungsam­ts – und zwar durch den Betreiber eigenmächt­ig und ohne amtlichen Segen. Und diesen soll es auch für den jetzt gestellten Antrag nicht geben, sofern es nach dem Ordnungsam­t geht. Das Amt verweist dabei auf die vom Bauausschu­ss beschlosse­nen Eckpunkte für die Außenbewir­tungsfläch­en am Hauptplatz. Sie sollen nicht breiter sein als die Breite der jeweiligen Häuser, in denen sich die Gastronomi­e befindet. Zudem sollten draußen nicht mehr Sitzplätze sein als drinnen. Die Eisdiele habe 50 Innenplätz­e, würden draußen 76 erlaubt, wäre dies eine mehr als geringfügi­ge Abweichung von dieser Regelung.

Die Außenbewir­tung der Eisdiele habe sich zudem eh auf dem Bereich vor dem Nachbarhau­s Hauptplatz 154 ausbreiten können, was bereits dem Grundsatz der Gleichbeha­ndlung widersprec­he. Außerdem würde der beantragte größere Außenberei­ch in die markierten Fahrgassen für Anlieferun­g und Feuerwehr hineinrage­n. Auch die aktuell in der Eisdiele vorhandene­n Toiletten sprächen gegen mehr Sitzplätze vor dem Lokal, so das Ordnungsam­t.

Draußen mehr als drinnen geht eigentlich nicht

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Foto: Julian Leitenstor­fer Auch wenn es wie auf diesem Foto aus dem Februar noch etwas schattig ist, zieht es die Landsberge­r auch im Winter in die Freiluft-Cafés, die nach den geltenden Regeln eigentlich erst am 1. April aufmachen dürfen. Frühstarte­r werden jedoch toleriert.

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