Zweifel und Verzweiflung
Für Michael Herrmann wird die Entführung und der Tod seiner kleinen Schwester Ursula vor inzwischen 37 Jahren immer ein Trauma bleiben. Daran hat auch die vor neun Jahren erfolgte strafrechtliche Aufarbeitung nichts geändert. Sie endete zwar nach einem Indizienprozess mit einer lebenslangen Haftstrafe für Werner M. Michael Herrmann ist aber seither nicht der einzige, der Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils hat.
Ob die von Herrmann jetzt vorgetragenen Indizien in Form eines grünen Klingeldrahts und einer Durchdruckspur aus dem Schulunterricht der Oberstufe eine Wende bringen, ist noch schwer zu beurteilen.
Die Staatsanwaltschaft schaut sich die Dinge zwar nochmals an, die Frage ist aber, welchen Neuigkeitswert die Ermittler darin sehen, und ob sie nach so langer Zeit eine lückenlose Verbindung zu dem von Herrmann vermuteten Täterkreis herstellen können.
Daher darf man gespannt auf den weiteren Verlauf des Schmerzensgeldprozesses blicken, den Herrmann gegen Werner M. angestrengt hatte, und der von diesem in die nächste Instanz getragen wurde. Kommen die Richter am Oberlandesgericht in München zu keiner anderen Erkenntnis als das Landgericht in Augsburg, dann dürfte mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit der Fall Ursula Herrmann abgeschlossen sein – zumindest für die Justiz, doch nicht für Michael Herrmann.
Eine Neuaufnahme von Ermittlungen gegen eine andere Person wäre dagegen eine sensationelle Wende.