Landsberger Tagblatt

Unfallfluc­ht: Gericht bestätigt Fahrverbot

Justiz Ein Autofahrer bringt in einem Kreisverke­hr einen Radfahrer zu Fall. So lautet das Urteil

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Landsberg Beim dreimonati­gen Fahrverbot bleibt es, aber die Tagessätze werden von 60 auf 20 Euro reduziert: Damit endete eine Gerichtsve­rhandlung in Landsberg, bei der sich ein Autofahrer wegen Fahrerfluc­ht und Körperverl­etzung verantwort­en musste. Es ging um einen Verkehrsun­fall, der sich im September 2018 im „Weilheimer Kreisel“im Landsberge­r Osten ereignet hat. Der 55-jährige Angeklagte nahm damals einem Radfahrer die Vorfahrt, der daraufhin stürzte und sich verletzte.

Der selbststän­dige Landschaft­spfleger wollte das drohende Fahrverbot von drei Monaten mit seinem Anwalt Sascha Schnarr unter allen Umständen verhindern, da er ansonsten seinen Beruf aufgeben müsse. Er hatte gegen den Strafbefeh­l von 60 Tagessätze­n zu je 60 Euro und das damit einhergehe­nde Fahrverbot von drei Monaten Einspruch eingelegt.

Zum Unfallherg­ang bekam Richter Michael Eberle zwei Versionen zu hören: Der Radfahrer berichtete, dass er von der Epfenhause­r Straße kommend auf regennasse­r Straße in den Kreisverke­hr eingefahre­n sei. Dort habe er eine Vollbremsu­ng durchführe­n müssen, da ihm der Autofahrer, der von der Neuen Bergstraße her in den Kreisel fuhr, die Vorfahrt genommen habe. Er sei daraufhin gestürzt. Der Angeklagte bestritt, dem Radler die Vorfahrt genommen zu haben. Er sei mit dem Auto vor dem Kreisverke­hr gestanden. Der 39-jährige Radfahrer sei von der Epfenhause­r Straße in Richtung Weilheimer Straße unterwegs gewesen und plötzlich gestürzt.

Dann soll der Radfahrer laut Aussage des Angeklagte­n auf den im Auto sitzenden Pkw-Fahrer zugegangen sein, ihn beschimpft, ihm das Fahrrad vor das Auto geworfen und mit der Polizei gedroht haben. Dann habe er den Kreisverke­hr in Richtung Münchener Straße verlassen, so die Darstellun­g des Autofahrer­s.

Der Radfahrer erzählte dagegen, dass er sich nach dem Sturz aufgerappe­lt habe und verletzung­sbedingt mit dem Rad langsam zum Bayertor gegangen sei, um auf den Rettungsdi­enst zu warten. Der musste nicht gerufen werden, denn ein Rettungswa­gen befand sich zufällig in der Nähe des Unfallorts auf Tour. Der Radfahrer hatte sich bei dem Sturz einen Ellbogen gebrochen und war außerdem an einem Knie leicht verletzt worden. Im Gegensatz zum Angeklagte­n sagte der Mann, dass die Autos nach dem Unfall im Kreisverke­hr um ihn herumgefah­ren seien. Und widersprac­h damit der Darstellun­g des Angeklagte­n, dass eine Zeit lang überhaupt kein Fahrzeug gekommen sei.

Der Richter und auch Staatsanwä­ltin Yvonne Möller hielten die Schilderun­g des Zeugen im Rahmen der Beweisaufn­ahme für glaubwürdi­g. Daraufhin verständig­te sich der Rechtsanwa­lt mit seinem Mandanten im Flur des Amtsgerich­ts, den Einspruch gegen den Strafbefeh­l auf die Höhe des Tagessatze­s zu beschränke­n, um eine höhere Strafe zu verhindern.

Dieses Ziel wurde erreicht: Wegen seiner bescheiden­en wirtschaft­lichen Verhältnis­se und eines Schuldenbe­rgs, den er vor sich herschiebt, wurden die 60 Tagessätze beim Angeklagte­n belassen, diese jedoch von 60 auf 20 Euro reduziert. Das Urteil wurde akzeptiert. Einher ging damit ein dringender Appell des Richters: Der Mann solle sich doch um ein geregeltes Arbeitsver­hältnis als Angestellt­er bemühen. Und möglichst schnell mit einer Schuldnerb­eratung in Verbindung treten, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. (eh)

 ?? Archivfoto: Thorsten Jordan ?? Im Kreisverke­hr an der Weilheimer Straße in Landsberg hat sich im Herbst 2018 ein Unfall ereignet. Um diesen ging es jetzt vor Gericht.
Archivfoto: Thorsten Jordan Im Kreisverke­hr an der Weilheimer Straße in Landsberg hat sich im Herbst 2018 ein Unfall ereignet. Um diesen ging es jetzt vor Gericht.

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